Diskussion:Selbstbehalt (Unterhalt)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 93.129.195.230 in Abschnitt nicht erwerbstätiger / erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger
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Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Ich kann erahnen, worum es geht. Der jurische Laie wohl eher nicht. --Bubo 20:56, 30. Aug 2005 (CEST)

privilegiertes Kind[Quelltext bearbeiten]

Der Text und die Tabelle widersprechen sich imho in der Definition bzw der Bedeutung eines "privilegierten Kindes". In der Tabelle ist gegenüber einem privilegierten Kind der Selbstbehalt kleiner, laut Text ist bei einem privilegierten Kind der Selbstbehalt jedoch größer (großer Selbstbehalt, angemessener Selbstbehalt). Bitte um Klärung! (nicht signierter Beitrag von 82.198.197.99 (Diskussion) 12:56, 17. Okt. 2012 (CEST)) Beantworten

Kaputter Link[Quelltext bearbeiten]

Im Satz "Der große Selbstbehalt (auch angemessener Selbstbehalt) kann gegenüber privilegierten volljährigen Kindern gewährt werden." ist "große Selbstbehalt" verlinkt. Der Link geht aber auf den Artikel selbst zurück mit einem Redirect. (nicht signierter Beitrag von 89.12.244.212 (Diskussion) 15:44, 12. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 16:30, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

nicht erwerbstätiger / erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger[Quelltext bearbeiten]

Wann gilt man als Erwerbstätig? Kann ein voll erwerbsunfähiger, nicht auch erwerbstätig sein? (nicht signierter Beitrag von 93.129.195.230 (Diskussion) 16:56, 7. Jun. 2016 (CEST))Beantworten