Diskussion:Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten

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"Lenzpumpen (zwei Systeme von 5 bzw. 6 m³/h Leistung, davon eine handbetrieben)"[Quelltext bearbeiten]

Wo bitte steht das? Quelle? Und: Kennt jemanden einen Seemann, der in einer Stunde 5-6 Tonnen von Hand (sic -=>"... handbetrieben ...") bewegen kann? Und das möglicherweise mehrere Tage lang? Und wie verhält sich Pumpengröße zu Bootsgröße?? Na? - Wer also bitte stellt solche praxisfernen Forderungen auf?? Nochmals: Quelle? Hella (nicht signierter Beitrag von 80.132.78.182 (Diskussion) 19:21, 1. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Die Quelle ist angegeben, leider kann ich sie nicht nachprüfen, weil ich das Buch nicht habe. Die Schweizer Vorschriften sind im Detail ebenfalls im Artikel verlinkt, dort ist allerdings keine Fördermenge angegeben. Eine Handpumpe wird aber ebenfalls verlangt (und ist auf jeder aktuellen Yacht verbaut). Man muss das ja nicht von Hand heben, nur die Pumpe bedienen (das ist meistens eine Kolbenpumpe mit einem Hebel im Cockpit). Die Idee ist, dass die Pumpe auch funktionieren muss, wenn die Elektrik ausfällt, und das wird bei Wassereinbruch ziemlich schnell passieren.
Die Fördermenge ist wahrscheinlich durchaus realistisch. Kleines Rechenbeispiel: Eine normale Pütz fasst so um die 20 Liter. Wenn du damit 3x die Minute schöpfst, sind das 60 Liter die Minute und 3600 Liter die Stunde. Mit viel Adrenalin (und das hast du, wenn es soweit ist) geht das auch noch etwas schneller, so dass die Zahlen ungefähr hinkommen. Aber tagelang hälst du das nicht durch, das ist klar. Falls du das Leck nicht in nützlicher Frist findest und notdürftig abdichten kannst, wirst du das Schiff aufgeben und in die hoffentlich vorhandene Rettungsinsel umsteigen müssen. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 10:49, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Ergänzung: Handlenzpumpen erreichen tatsächlich bis 85 l/min Förderleistung, z.B. diese hier. Das sind dann 5100 l/h. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 10:53, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Oh, sorry, die Eingabe stammte wohl von mir. Ja, in dem Buch von Rolf Dreyer auf Seite 182 steht so etwas, einschließlich der Pumpenleistung. Bei der Frage, wieviele Tonnen ein Mann in einer Stunde bewegen kann, kommt es natürlich sehr auf die Förderhöhe an. Doppelte Förderhöhe bedeutet doppelte Arbeit. Übrigens kann man sich bei der Bedienung der Handpumpe auch mal ablösen, denn man ist ja selten allein an Bord. --JuTe CLZ (Diskussion) 20:57, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Dei Gliederung des Artikels ist unlogisch. Man beginnt mit Schweizer Recht, wechselt zu DEU um dann einen Abschnitt Schweiz zu machen. Ich werde mal die Gliederung überarbeitet. --Salier100 (Diskussion) 03:24, 24. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Ja, das macht Sinn. Vielleicht beginnt man erst einmal international, das heißt auf See. Da gibt es meines Wissens keine größeren Unterschiede. Dann kann es nach Binnen gehen und dann zu den eventuell etwas unterschiedlichen Bestimmungen der Länder. Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 07:39, 24. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Gibt es für den Satz Fährt das Sportboot aber in fremden Hoheitsgewässern, können auch Hafenstaatsregelungen hinzukommen. in dieser Form einen Beleg? Ich habe nämlich genau das Gegenteil gelernt, dass also beispielsweise Frankreich nicht verlangen kann, dass ich an Bord meines Schweizer Schiffes eine Rettungsinsel vom Typ SuperExtraSicher habe, wenn die Schweiz nur eine vom Typ GehtVielleichtAuf fordert. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 20:34, 24. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Stimmt. SOLAS gilt international, das heißt in Seehäfen darf man eigentlich nicht mehr verlangen. Es sei denn, der Staat ist SOLAS nicht beigetreten. Vielleicht nehmen wir diesen Satz einfach mal raus. --JuTe CLZ (Diskussion) 08:10, 25. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Sportboote fallen aber gar nicht unter die SOLAS, bis einige Regeln in Kapitel 5 (So wie auch dargestellt ist theoretisch je nach Staat überhaupt keine Sicherheitsausrüstung erforderlich wenn der Flaggenstaat Schiffe unter 150BRZ komplett von der SOLAS V Regel 19 ausnimmt, was nach SOLAS Kapitel 5 Regel 1 Nr.4 möglich ist). Im Seerechtsübereinkommen Artikel 21 Abs 2. ist festgelegt, dass die Küstenstaaten keine Regeln für die Ausrüstung erlassen dürfen, wenn die Ausrüstung internationalen Standards enspricht. Das ist bei Sportbooten meist aufgrund unterschiedlicher nationaler Regelung und verschiedenen Befreiungen von SOLAS Kap V Regel 1 in Verbidnung mit Regel 19 nicht der Fall. Manche Staaten verlangen für Sportboote auch unter fremder Flagge damit zusätzliche Ausrüstung und dürfen da: z.B eine Rettungsinsel. Satz mit Beleg und diesem Beispiel dazu eingefügt. --Salier100 (Diskussion) 04:32, 26. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Danke für's Nachtragen. Persönliche Meinung: Wäre schön, wenn sich die Staaten durchringen könnten, für Sportboote einheitliche "Solas light"-Standards zu erlassen. Diese unterschiedlichen Vorschriften sorgen doch nur für Verwirrung und den Versuch von (weniger pflichtbewussten) Skippern, die Regeln nach ihrem Gusto auszulegen.--PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:21, 26. Feb. 2021 (CET)Beantworten