Diskussion:Signatur (E-Mails im Geschäftsverkehr)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von MAbW in Abschnitt Hinweis auf unnötige Angaben?
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Warum wurde dieser Artikel erst a.) umbenannt und dann b.) gelöscht ??![Quelltext bearbeiten]

Hallo AHZ, in diesem Artikel wurde die besondere gesetzliche Situation seit dem 1.7.2007 beschrieben. Es ging überhaupt nicht um eine "Elektronische Signatur" und dies wurde auch klar abgegrenzt. Das einfache Umbenennen und danach das Löschen war hier wohl zu hart gegriffen: Erst in der Diskussion eine Frage / Anregung oder Bemerkung und erst danach einen Schritt wie umbenennen oder gar löschen. --RobertDietz 22:40, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Umsatzsteuer-ID wirklich Pflicht[Quelltext bearbeiten]

Hallo, wenn man den Artikel liest, erscheint es so, dass die USt-ID eine Pflichtangabe in einer Email ist. In welchem Gesetz steht das? Ich habe nichts darüber gefunden. Wer weiß mehr? --Kondarus 10:06, 27. Mär. 2008‎

Hi, die Frage habe ich mir auch gestellt. §35a I GmbHG z.B. besagt nicht, dass diese Pflicht ist. Die USt-ID Nummer ist lediglich wegen der Umsatzsteuerlichen Relevanz nach §14 I UStG Pflichtbestandteil einer Rechnung. Im normalen Geschäftsbrief hat die meiner Kenntnis nach nicht zwingend was zu suchen. MFG AS -- 217.17.28.142 14:37, 18. Aug. 2008‎
Das ergibt sich aus dem Telemediengesetz §5 Abs.6: Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten... in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,--MAbW (Diskussion) 09:52, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Verwechslung zwischen DIN 5008 und gesetzlichen Vorschriften[Quelltext bearbeiten]

Da steht: „In der DIN 5008 wurde u.a. geregelt, welche Angaben wie über den Absender in einem rechtskonformen Schreiben verpflichtend angegeben werden müssen.“ Meiner Meinung nach ist das falsch. Die DIN 5008 gibt an, wie man Geschäftsbriefe richtig formatiert. Niemand ist aber verpflichtet, sich daran zu halten (wer würde das auch kontrollieren wollen).
Verpflichtend sind aber (Inhalt!) Pflichtangaben auf Rechnungen (hier z.B. Angaben der IHK), die sich aus dem Handelsgesetzbuch und der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung etc. ergeben. Ums kurz zu beschreiben: Ich muss als Unternehmer meine Steuernummer (es reicht auch die normale, wenn ich keine UID habe) auf der Rechnung angeben. Wo (das wäre DIN 5008) ich die hinsetze, ist dem Gesetzgeber egal. Übertragen auf Geschäftsbriefe, hier die Signatur in E-Mails: Unternehmer müssen auch in E-Mails diese Informationen angeben. Grüßle, --Die Schwäbin ∞ Willsch äbbes saga? 10:42, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Okay, ich hab den Artikel jetzt kurzerhand selbst umgestrickt. --Die Schwäbin ∞ Willsch äbbes saga? 18:01, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 15:20, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Mehr defekte Links[Quelltext bearbeiten]

Auch der Link zu "Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen" auf hk24.de ist defekt, ebenso der Link zum Archiv, das diesen Inhalt nicht enthält. Damit hat dieser Artikel praktisch keine Quellen mehr. --YGoe (Diskussion) 10:17, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten

HGB § 125[Quelltext bearbeiten]

Der Verweis auf HGB § 125 Abs. 1 Satz 1 erscheint unzutreffend. Da geht es um etwas völlig anderes, und der Abs. 1 hat auch nur einen einzigen Satz. Die Angabe sollte wohl korrigiert werden, ich weiß aber nicht wohin. --YGoe (Diskussion) 23:08, 4. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Hinweis auf unnötige Angaben?[Quelltext bearbeiten]

Wäre es vllt. auch praktisch, einen Absatz dazu zu schreiben, was überflüssig ist und nichts in einer Signatur zu suchen hat? Disclaimer à la

"DISCLAIMER: This e-mail and any attachments to it may contain confidential and proprietary material and is solely for the use of the intended recipient. Any review, use, disclosure, distribution or copying of this transmittal is prohibited except by or on behalf of the intended recipient. If you have received this transmittal in error, please notify the sender and destroy this e-mail and any attachments and all copies, whether electronic or printed."

oder

"Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich und ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail unzulässig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass die Kommunikation per E-Mail über das Internet unsicher ist, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation von E-Mails besteht. Sämtliche E-Mail-Nachrichten dienen nur Informationszwecken und sind nicht dazu bestimmt, irgendeine rechtliche Verpflichtung vertraglicher oder sonstiger Art zu begründen."

- ich darf die mail nicht zur Kenntnis nehmen, also nicht lesen, also den Hinweis gar nicht "sehen", soll aber reagieren...?

oder

"Von meinem iPhone gesendet"

Die Liste wäre lang und traurig. --MAbW (Diskussion) 10:00, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten