Diskussion:Sportgericht

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 77.12.239.27 in Abschnitt Strafen
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Sind Sportgerichte Ehrengerichte? -- 84.155.169.224 21:37, 2. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

ja!

Strafen[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht ja, dass das nicht öffentliche Gerichte sind. Wie können die denn die ihre Strafen durchsetzen? Also wenn mir jetzt so ein Sportrichter eine Strafe von x EUR aufdrückt, wäre mir das ziemlich egal ... --77.12.239.27 12:36, 11. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Sportrecht = Parallelrecht?[Quelltext bearbeiten]

Der rechtssystematische Teil des Artikels ist zu dürftig: „Dabei erfüllen diese keine Rechtspflege im öffentlichen Sinne...“. Hier fehlt, angesichts der Diskussionen um „Parallelrecht“ (Islam), wo immer wieder gerne auf die Sportgerichtsbarkeit verwiesen wird, eine rechtssystematische Einordnung, etwa analog zum Kirchenrecht. Ich kann's als Nichtjurist leider nicht ohne entsprechende Vorarbeit, für die mir leider die Zeit fehlt. Wer mit entsprechendem Hintergrund macht's? --Shoshone (Diskussion) 17:52, 5. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 19:16, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Verbindlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Welche Verbindlichkeit haben denn Urteile von Sportgerichten für den einzelnen Sportler? Angenommen ein Sportler wird mit einer Geldstrafe belegt, bezahlt aber nicht, was passiert dann - außer dem Entzug der Spielerlaubnis? Kann die Geldstrafe durch das Sportgericht eingetrieben werden? (nicht signierter Beitrag von 78.48.91.216 (Diskussion) 19:53, 16. Feb. 2016 (CET))Beantworten