Diskussion:Spurensicherung

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Erkennungsdienst[Quelltext bearbeiten]

Moinsen Serpens - Unter dem Absatz "Als Spurensicherung bezeichnet man sowohl die Tätigkeit innerhalb der Forensik, kriminalistisch relevante Spuren zu „sichern“, sie also zu dokumentieren und gegebenenfalls sicherzustellen (Kriminaltechnik, als auch die damit beauftragte Einheit der Polizei" schriebst Du <!-- (auch: Erkennungsdienst) ??? So weit ich weiß, ist der Erkennungsdienst etwas anderes (-> Personen), oder liege ich da falsch? -- Serpens -->. Ich kann Dich aufklären: 1.) Der Erkennungsdienst ist ein Teilbereich der Kriminalpolizei im Bereich der Kriminalistik. Er führt u.a. die Spurensicherung und -Auswertung (z.B. kriminaltechnische Untersuchung) durch. Du liegst also nicht falsch. 2.) Eine Erkennungsdienstliche Behandlung (Jargon: ED-Behandlung) ist die Fotografie, Ausmessung, Beschreibung, Abnahme von Fingerabdrucken usw. einer Person. Es wäre falsch, die ED-Behandlung als Erkennungsdienst zu bezeichnen. Sie wird ebenfalls vom Erkennungsdienst durchgeführt. Das Ergebnis der ED-Behandlung wird ugs. als Material bezeichnet. Der Erkennungsdienst wertet die Spuren aus (stellt Vergleiche mit anderem Material an). Zudem gibt es auch die Abk. ED für Einbruchdiebstahl. Matt1971 01:50, 5. Apr 2005 (CEST)

Danke! Ich lag also mit meinem Zweifel richtig.
Bulle? ;-) -- Serpens ?! 18:56, 5. Apr 2005 (CEST)
P.S.: Wenn Du meinen <!-- auskommentierten --> Text hierher kopierst, dann kann ich ihn auch hier natürlich nicht lesen... Abhilfe: Das ganze mit <nowiki> <!-- Blabla --> </nowiki> deaktivieren. Naja, haben wir beide etwas gelernt ;o)
Hmm, ich habe extra die Vorschauversion hergenommen, da war der "unsichtbare Text" komischerweise sichbar... N8 Matt1971 03:57, 7. Apr 2005 (CEST)

Wenn ich das richtig verstehe, wirken am Tatort eines Verbrechens direkt nur die Kriminaltechniker und die Kripo bzw. die Schutzpolizei. Keine Mediziner jeglicher Richtung, auch keine Rechtsmediziner. Ist das richtig? 84.189.212.192 07:06, 19. Sep. 2007 (CET)

Da dürfte es keine weltweit gültige Regelung geben. Und der gebildete Krimiangucker will doch wenigstens eine klare Aussage zu den Herkunftsländern gebildeter Krimis, also vor allem Skandinavien, Großbritannien und Frankreich. 217.229.93.125 16:39, 17. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

"Personenbeweise"[Quelltext bearbeiten]

Schön zu wissen, daß es die gibt und daß das kein technischer Begriff ist - aber was soll man darunter verstehen? 217.229.93.125 16:37, 17. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]