Diskussion:Stadtrecht

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Irreführender Begriff

Kurz und knapp, bezogen auf heute: Auch jede noch so kleine oder große Stadt ist eine Gemeinde, egal ob sie sich Stadt nennt oder nicht. Mit der Namensänderung ist KEINE Funktionsänderung verbunden (das mag in einzelnen Ländern unterschiedlich sein). Den Titel "Stadt" trägt eine Gemeinde von Alters her oder die Landesregierung erteilt ihr, etwa ab einer bestimmten Einwohnerzahl, das Recht, sich Stadt zu nennen. Dann kauft man im Rathaus neue Briefbögen und im Sommer gibt es ein großes Fest. Mehr bedeutet das zunächst nicht Die Zuscheidung bestimmter weiterer Aufgaben oder Befugnisse, die sonst etwa dem Kreis obliegen, hat mit der Eigenschaft als Gemeinde nichts zu tun. Das Grundgesetz des Bundes sagt in Art. 28 u.a. folgendes: "In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen [usw]. Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln." Diese Selbstverwaltung ist es, was Gemeinde ausmacht. Den Begriff "Stadt" kennt das Grundgesetz nicht. --77.178.63.128 18:01, 13. Aug. 2008 (CEST)---

--> Das halte ich, ebenso wie die Einleitung des Artikels für falsch. Unter "Stadtrecht" ist heute in erster Linie immer noch das an die Gemeinde durch die Landesregierung verliehene Recht zu verstehen, sich als Stadt bezeichnen zu dürfen. Je nach Bundesland variieren die daraus resultierenden Folgen. Die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein unterscheidet aber ebenso wie die Gemeindeordnung NRW wie auch verschiedene andere Landesgesetze sehr fein danach, ob es sich um eine Stadt oder eine "bloße" Gemeinde handelt. Die Bedeutung "Gemeinde" im Grundgesetz umfasst auch den Begriff der "Stadt", was aber in meinen Augen mit diesem Artikel nichts zu tun hat. Der Artikel sollte hier überarbeitet werden. --Sebastianbopp 16:30, 22. Nov. 2011 (CET)


Wäre noch interessant zu lesen wie das Stadtrecht international aussieht und wo es das erste mal angewendet wurde. Nicht nur auf deutsches Territorium bezogen.

Worin bestanden denn die Stadtrechte in den verschiedenen Epochen oder allgemein? Darüber steht hier kein Wort. --HaSee 10:49, 17. Feb 2005 (CET)

Ich finde diesen Artikel noch sehr unverständlich/uninformativ. Was bedeutet das Stadtrecht heute denn nun? Ist das mehr als nur ein schmückender Titel? --androl 13:00, 12. Sep 2005 (CEST)

Heute ist es ein Titel, der sich eigentlich bloß nach der Einwohnerzahl richtet, und bedeutet für eine Stadt, dass sie im Gegensatz zu Gemeinden mehr Aufgaben selbst wahrnehmen müssen. Für die Gemeinden nimmt dann halt der Kreis diese Aufgaben wahr. Kreisfreie Städte nehmen dann halt alle Aufgaben wahr. --Blaite 14:47, 12. Sep 2005 (CEST)
Stadtrecht in der alten Form gibt es heute nicht mehr im deutschen Raum. Es wurde im Zuge der Ausbildung der Territorialstaaten vom 17. bis 18. zumeist vereinheitlicht und von der Territorialherrschaft diktiert. Das alte Stadtrecht ist eine bedeutende Entwicklung im Gebiet des heiligen römischen Reiches und begründete die Eigenständigkeit der Städte ("Stadtluft macht frei"). Natürlich gibt es auch außerhalb Mitteleuropas Stadtrechte, die dem deutschen Stadtrecht vergleichbar sind, so in Italien, und mit Sonderentwicklungen im angelsächsischen Raum. Das deutsche Stadtrecht ist historisch auch bedeutsam geworden, insofern es weit nach Osteuropa hin ausgestrahlt hat (Polen-Litauen). In Polen war das allgemein verbindliche Stadtrecht das Magdeburger Stadtrecht. "Stadt" im Rechtssinne heute (Deutschland) ist eine Verwaltungskörperschaft, die bestimmte zentrale Funktionen übernehmen kann (die Einwohnerzahl ist hier nur ein nachgeordnetes Kriterium) oder ein Ort, der aus historischen Gründen den Titel "Stadt" trägt. Die Regelungen der Städtischen Selbstverwaltung obliegen allerdings dem Landesrecht in den Bundesländern, d.h. von einem "Stadtrecht" als Eigenrecht der Städte kann heute allgemein eigentlich nicht mehr die Rede sein. (Vormals: 80.143.151.37, jetzt Stephan Hense.

Was für Vorteile brachte es der Stadt denn nun genau? Was waren die Bedingungen? Konnte man es auch wieder verlieren? Von wem und durch welches Gesetz wurde es nun abgeschafft? Was unterscheidet das heutige Recht vom Stadtrecht? Das alles fehlt in dem Artikel!!!

Denke auch, daß hier viel fehlt. Herade, was die Gegenwart betrifft. Stadtrecht heute zu bekommen bedeutet z. B. eine Erhöhung der Mietpreise. Soweit ich weiß, sind auch die finanziellen Zuwendungen vom Landkreis höher. Stadtrecht kann man auch verlieren. Habe eben gelesen, daß Fehrbellin 2003 das Stadtrecht, das es seit dem 13. Jahrhundert hatte, aberkannt wurde und es nun eine Gemeinde ist. Saxo 21:42, 5. Jan. 2007 (CET)

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Stadtrecht international

Der gut gemeinte Beitrag gehört meines Erachtens in einen Artikel Kommunalverfassung. Das Stadtrecht ist ein stehender Begriff der Rechtgeschichte für das deutschrechtliche Stadtrecht von seinen Anfängen bis längstens zum 31.12.1899, wobei allerdings das Reichsgericht noch in den 1920ern Entscheidungen zum Fischereirecht in Lübeck unter starker Berücksichtigung des mittelalterlichen Lübischen Rechts getroffen hat (Entsch. v. 12.5.1928 -ZVLGA 24 (1929) S. 65-198- zitiert nach Lübeck Lexikon).Kresspahl 23:35, 20. Jun 2006 (CEST)

Wo man das einordnet ist mir erstmal egal, das Problem ist eigentlich, dass die jetztige Artikelstruktur ausschließlich deutsche Rechtsgeschichte widerspiegelt - und zwar nicht nur in diesem Artikel, weswegen es eher egal war, wo man es dazufügt - und umgekehrt fast alle Artikel der en-Wikipedia zum municipality law ohne Querverweise in andere Sprachen stehen. Die angesprochene Kommunalverfassung hätte ich noch am ehesten an en:municipal charter angelehnt, nicht an en:municipal corporation, Beachte auch dass en:local government und en:municipality beide auf de:Gemeinde verweisen. Das geht ziemlich kreuz und quer, und der Fachmann, der die internationelen Sachen vergleichen könnte, der fehlt scheinbar. (Ich bin nicht so einer, hab es nur infolge Übersetzung zu amerikanischen Städten angefertigt, wo die ins Deutsche übertragenen Begriffe oft meilenweit neben der Realität stehen, weil die Schreiber mit Stadtgründung und Stadtordnung wohl rein gar nicht vertraut sind). Cheers, GuidoD 00:50, 21. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Stadtrechte - Weiterleitung

Die Weiterleitung ist m.E. falsch. „Stadtrechte“ ist nach meiner Kenntnis in der hoheitlichen Anwendung (kaiserliche oder landesherrliche Privilegium, wodurch eine Gemeinde zur Stadt erhoben wurde) ein Pluralwort. Verliehen wurde nicht „das Stadtrecht“, sondern verliehen wurden „die Stadtrechte“.

„Stadtrecht“ hingegen umfaßt in dem Singuar die Gesamtheit des kommunalverfassungsmäßigen Rechtsgutes einer Stadt, also von der Vorgartensatzung bis zur Mülltonnengebührenordnung, so wie „das Umweltrecht“ (und nicht „die Uwmeltrechte“) die Gesamtheit der Umweltbestimmungen umfaßt.

Daher müßte „Stadtrechte“ als eigener Artikel stehen, ggf. BKL für beide genannten Begriffe. -- TILMAN KLUGE 16:00, 16. Jan. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Weiterleitung von "Stadtgemeinde"

Bei der Recherche, was es mit den früheren badischen "Stadtgemeinden" auf sich hat, wurde ich auf die Seite "Stadtrecht" weitergeleitet. Dort allerdings taucht der Begirff der Stadtgemeinde gar nicht auf. ~ Holger Engelke 13:32, 1. Feb. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Stadtrecht in der DDR

Wer hat näheres zu den Umständen und Bedingungen für das Stadtrecht in der DDR? Es gab da so einige Fälle... ZB hier Falkenberg/Elster Danke im Vorraus --LutzBruno 22:21, 7. Apr. 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Schade

Es ist eigentlich schade, dass das Stadtrecht heute nichts mehr bedeutet. Warum muss alles Recht beim Bund, bei den Ländern und der Europäischen Union sein? -- 212.183.82.90 21:39, 24. Mär. 2009 (CET)

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