Diskussion:Stefanie Engler

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Zsasz in Abschnitt Änderungen in der Wortwahl
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Änderungen in der Wortwahl[Quelltext bearbeiten]

@Zsasz: Wir unterliegen deutschem Recht! Unrecht darf als Unrecht bezeichnet und entsprechend gekennzeichnet werden. Wir haben es nicht notwendig, jedem das Recht auf eine eigene Meinung zu lassen. Wir haben es auch nicht notwendig, in diesem Zusammenhang undifferenziert zu sein! MagentaGreen (Diskussion) 20:55, 23. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Die Wikipedia ist eine Enzyklopädie und kein Meinungsforum. Wir halten uns hier neutral an die äußeren Umstände und verzichten darauf eigene Werturteile in Artikel einzubringen. Recht und Unrecht sind keine wissenschaftlichen Kategorien sondern künstliche von Menschen geschaffene Beurteilungssysteme bzw. -maßstäbe. Sie ist ist verurteilt worden und es gab eine Urteilsbegründung seitens der Leute die sie verurteilt haben...dass du und ich das Urteil und die Begründung abstoßend finden ist klar, das gehört aber nicht in den Artikel eingeflochten, da es nicht unsere Aufgabe ist zu entscheiden wie das Urteil und seine Begründung zu bewerten ist. Da hilft auch kein Verweis auf das heutige deutsche Recht. Dieses ist nur, wie die politisch-juristischen Systeme jeder historischen Epoche, eine Zeiterscheinung. Und somit ist es für die WP genauso bedeutungslos wie irgendein anderes Recht. Es ist ja nicht das Ziel Themen hier durch den Blickwinkel einer bestimmten Linse (BRD-Perspektive, NS-Perspektive, Perspektive der katholischen Morallehre, orthodox-marxistische Perspektive etc.) dem Leser zu präsentieren, sondern möglichst betrachtungsunabhängig das gesicherte Wissen auszubreiten. Der verständige Leser kann sich dann seinen Teil schon denken, ohne dass man ihm mit dem Holzhammer klar macht, wie er dieses oder jenes zu bewerten hat...Wer die Urteilsbegründungen eines NS-Juristen sachlich überzeugend findet...nunja, dem ist eh nicht zu helfen und den wird eine pädagogisch-belehrende Umkränzung der Urteilsbegründung mit "sogenannt" nicht beeindrucken. Was gerne in den Artikel kann (so vorhanden) ist ein Abschnitt, in dem ausgeführt wird, dass spätere Historiker das Urteil gegen Engler als Unrechtsurteil bewertet haben und mit welcher Begründung (also meinetwegen "Der Historiker x nannte das Urteil ein 'schändliches Bluturteil' und eine Travestie der Idee das Gerichte der Gerechtigkeit dienen" oder so) und ggf. dass dieses oder jenes Gericht in der Nachrkiegszeit das Urteil wieder aufgehoben hat und es als Unrechtsurteil bewertet hat (bis in die 1990er Jahre hat die BRD-Justiz da bei Urteilen gegen Kommunisten sich freilich wenig ruhmreich benommen und m.W. lange so gut wie keine Urteile in dem Bereich revidiert). Was auch nicht geht ist die Verwendung von Begriffen wie "Genossen", die sich lesen als ob wir hier eine offizielle KPD-Publikation schreiben, d.h. uns undistanzierter Weise mit der Materie befassen, und mehr noch, uns regelrecht mit den Personen identifizieren und dann aus der Warte einer Gemeinschaft zu der die behandelte Person + wir selbst gehören schreiben. Auch wenn's schwerfällt möchte ich hier auf eine die Außenperspektive wahrende Formulierung pochen.Zsasz (Diskussion) 21:31, 23. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Das sind bisher nur Deine persönlichen Ansichten, mit denen Du Dich vielleicht im Weißen Haus bewerben kannst. Vielleicht kannst Du Dich auch zu meinem 2. Ping äußern, dann können wir auch gerne eine dritte Meinung einholen. Demnächst fällt Dir wahrscheinlich ein, die Mörder in Roben auch einfach nur Juristen zu nennen? So viel Political Correctness ist weder notwendig noch akzeptabel. Ich habe darüber hinaus den Eindruck, dass Du selbst auf im Zusammenhang einleuchtende Begriffe wie "Genossen" anspringen willst – das ist mehr als schräg. MagentaGreen (Diskussion) 21:50, 23. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

2. Ping an @Zsasz: Die sogenannten Urteile (des VGH) wurden im Namen des deutschen Volkes gefällt, beruhen aber selbst nicht auf der Rechtsgrundlage des Regimes, entbehren also jeder Rechtsgrundlage. Muss das hier explizit bewiesen werden? Das Bestreben, wertneutral zu formulieren, findet hier definitiv sein Ende
MagentaGreen (Diskussion) 21:26, 23. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

"Recht", "Rechtsgrundlagen" usw. sind stets nichts weiter als künstlich geschaffene, von Menschen gemachte, Systeme von künstlichen Festlegungen. Du übersiehst hier die ontologische Kluft zwischen Legalität und Legitimität. Oder weniger hochtrabend ausgedrückt: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Recht in materieller Hinsicht ist - rechtspositivistisch gesehen - schlicht das, was die Leute die in einem beliebigen politisch-juristischen System am Drücker sitzen für Recht erklären. Die Nazis haben entsprechende Gesetze, Verordnungen usw. erlassen denen zufolge das was sie taten Recht war und denen zufolge Urteil wie das hier in Frage stehende Recht waren, damit waren derartige Urteil im Sinne des damals existierenden politisch-juristischen Systems Rechtens. Dass solche Urteile in einem moralischen Sinne, zumindest nach meiner und deiner Beurteilung, hochgradig verworfen waren und dass der Zustand, dass das damals bestehende System derartige Gesetze, Bestimmungen usw. hervorbrachte, beweist, dass es ein Unrechtssystem (in moralischer Hinsicht war), das es nicht verdiente zu existieren, ist eine andere Frage, ändert aber nix daran, dass die von dir negierte Rechtsgrundlage auf der das damalige Urteil beruhte, innerhalb des damaligen politisch-juristischen Systems (systemimmanent gesehen) bzw. dass die Gesetze, Vorschriften usw. (oder allgemeiner gesprochen: Auf Papier schriftlich ausformulierte Handlungsvorgaben und Strafandrohungen für den Fall der Nichteinhaltung dieser Vorgaben, die mit den Worten "Gesetz" etc. überschrieben werden) existierten. Ich halte auch viele BRD-Rechtsentscheidungen für Ungerechtigkeiten und (moralisches Unrecht) kann aber wenig daran ändern, dass sie systemimmanent (solange bis man das System ändert oder umstürzt) als rechtens gelten weil die Gerichte sie für Recht erklären: Etwa das Vergewaltigung in der Ehe bis in die 1990er Jahre von Gerichten als rechtens angesehen wurde, da die Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht von der Prämisse ausgingen, dass ein Ehemann seine Ehefrau gar nicht vergewaltigen könne, da sie ja verheiratet sind und Voraussetzung für das Vorliegen von einer Vergewaltigung sei, dass die Beteiligten Personen unverheiratet sind. Oder Grausamkeiten in der Schlachtindustrie, die die Gerichte erlauben. Oder Militärdienstpflicht nur für Männer. Oder die Verfolgung von Homosexuellen bis in die 1970er Jahre -> in meinen Augen waren/sind das Ungerechtigkeiten und Unrecht. Nur ändern meine Befindlichkeiten nichts an der materiellen Realität: Wenn ich in den 70er Jahren gelebt hätte, hätte ich dagegen protestiert und es als Unrecht bezeichnet, dass der Ehemann seine Frau zum Sex zwingen darf und die Gerichte dies als "Nachdrückliche Einforderung ehelicher Pflichten" o.ä. einstufen. Ich hätte derartige Urteile als Unrechtsurteile angeprangert. Dies hätte aber nichts daran geändert, dass diese Urteile juristisch gesehen damals das geltende Recht waren. Daran hätte ich nur etwas ändern können, wenn ich es geschafft hätte das ganze System, aus dem heraus solche Urteile kommen, umzustürzen, oder aber ich irgendwie die Gerichte zum umdenken bewogen hätte. Da könnte ich auch sagen, ich anerkenne Trump oder Merkel oder sonstwen nicht als legitimen Staats-/Regierungschef von Land xy an. Kann ich tun, ändert aber nichts daran, dass so lange die Systeme, an deren Spitze diese Leute stehen, existieren und dass so lange diese Systeme als Gesamtgebilde und speziell so lange die Leute, die als hohe Richter, in diesen System am Drücker sitzen, auf dem Standpunkt stehen, dass es "Recht" (rechtens) ist, dass diese Leute an ihrer Stelle stehen, dies (systemimmanent gesehen) Recht ist (egal was ich oder sonstwer denkt oder sagt). Das ändert sich nur wenn ich das System gewaltsam aus den Angeln hebe (und damit das ganze Kunstgebilde namens "Rechtssystem", das innerhalb dieses politisch-juristischen Systems als Bestandteil desselben existiert, wegfege) oder ich irgendwie innerhalb des Systems Veränderungen herbeiführe. Heute gelten die Urteile der BRD-Justiz gegen homosexuelle Männer in den 1950er und 1960er Jahren erfreulicherweise als Unrechtsurteile gegen Leute die niemandem etwas getan haben. Moralisch waren sie immer ungerecht/unrecht, politisch-juristisch gelten sie heute als Unrecht. Das ändert aber nix daran, dass sie in den 1950er und 1960er Jahren, innerhalb des damals bestehenden Systems (so abscheulich ich sie finde) als "Recht" als rechtens als "Rechtsurteile" als "rechtene Urteile" galten, d.h. diesen Status hatten. Ich hoff es ist deutlich worauf ich hinaus will Zsasz (Diskussion) 22:00, 23. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Ich hab das jetzt nicht Satz für Satz auseinanderdividiert, doch ist es doch hoffentlich allgemein anerkannt, Deutschland unter dem NS-Regime als Unrechtsstaat zu bezeichnen. Das beinhaltet ganz pauschal alles, was damit einhergeht und bedarf - außer von revisionistischer Seite - keiner weiterer Erklärung. Die WP sollte sich auch nicht im Ansatz dem Verdacht aussetzen, ein anderes Ziel zu verfolgen, geschweige denn eine andere Meinung zu vertreten (vgl. die sehr niederschwellige Diskussion um die Worte Neger vs. Nigger). Du appellierst an mich, hier für einen Ausgleich zu sorgen (Zitat: zitier lieber Kritik von Forschern etc. in einem separaten Abschnitt). Es liegt aber m. E. mehr an Dir als an mir für die von Dir gewünschte differenzierte Darstellung zu sorgen, als umgekehrt eine Soße der Gleichmacherei über den Artikel zu gießen.
Wenn es nicht geeignet ist, den Ansatz des Lemmas zu sprengen, mach das. Aber versuch bitte nicht, es mir aufzubürden, wenn Du fair bleiben willst. MagentaGreen (Diskussion) 22:30, 23. Aug. 2017 (CEST)Beantworten


Sorry aber dazu habe ich keine Veranlassung. Ich bin nicht derjenige, der hier in auffälliger Weise von den gängigen Normen enzyklopädischer Darstellung abweichende Formulierungen in den Artikel eingebaut hat, wie "sogenannte Urteilsbegründung" (es war eine Urteilsbegründung und keine 'sogenannte' Urteilsbegründung, dass du und ich diese Begründung nicht überzeugend und hochgradig verwerflich finden ist eine separate Angelegenheit), oder "Mordwille der Richter" oder "Schicksal der Mörder" (das ist ein Werturteil, da ich zwar auch teile, das aber nicht in den Artikel gehört; da ist es angemessener neutral vom Schicksal der "Verantwortlichen" oder "Beteiligten" zu sprechen, dass diese Leute fürchterliche Personen waren, das ist eine Beurteilung, zu der die meisten Menschen, die den Artikel ganz von alleine gelangen werden, ohne dass wir dies ihnen jetzt aufdringlich-verbissen aufdrängen müssen), sondern derartige POV-Blüten gehen auf dein Konto. Formulierungen dieser Art klingen als ob sie aus dem Text eines Mittelstufenschülers entnommen sind, der nervös-übereifrig dem Lehrer beweisen will, dass er auch ja verstanden hat, dass das damalige System "total schlimm und böse" war, da er sonst einen Tadel fürchtet, aber nicht wie Formulierungen wie man sie in einem wissenschaftlichen Werk antrifft. Und die Wikipedia will m.W. das letztere sein. Dass wir Urteile der NS-Zeit heute als Unrechtsurteile bewerten (und sie nach meinem Empfinden und dem Empfinden auch damals schon - moralisch - Unrecht waren) ändert ja nichts daran, dass sie damals de facto rechtsgültig waren, von daher ist es kindisch, albern und sinnlos hier jetzt die Begründung eines innerhalb des damaligen Systems wirksamen Urteils durch den Zusatz "sogenannte" (Begründung) nachträglich abwerten zu wollen - damit verschaffst du dir vielleicht ein wohliges Bauchgefühl, aber es ändert in der Sache nix: Du bereitest den Nazis damit keine nachträgliche Niederlage. Der Tatbestand, dass die Urteilsbegründung innerhalb des damals bestehenden Systems eine gültige Grundlage war auf der ein solches Urteil und seine Vollstreckung aufgebaut werden konnte, und dass es somit keine "sogenannte Urteilsbegründung" sondern eine tatsächlich rechtskräftige Urteilsbegründung war, bleibt bestehen (so unschön das auch nach meinem Empfinden ist). Wenn dir bekannt ist dass ein späteres Gericht im Rahmen eines symbolischen Aktes eine Aufhebung des Urteils gegen Engler erlassen hat, dann schreib doch lieber "Am x.y.z hob das Oberlandesgericht QVC das Urteil gegen Engler nachträglich symbolisch auf mit der Begründung, dass es sich dabei um ein Unrechtsurteil gehandelt habe", aber verrenn dich nicht in irgendwelchen Kapriolen, die in der Sache sinnlos sind.Zsasz (Diskussion) 23:07, 23. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Sorry, dass auch ich mich wiederholen muss: Von Rechtsgültigkeit in diesem Zusammenhang zu sprechen, hieße ja, nachträglich alle Urteile zu rechtfertigen, die bis dato nicht durch aktuelles Recht revidiert worden sind. Ich denke, Du bewegst Dich auf einem schmalen Grat, der zwar juristisch, doch nur auf einer intellektuell abgehobener und daher umsomehr in anzweifelbarer Weise vertretbar ist. Ich empfehle daher nochmals die Einschaltung einer dritten Meinung.
MagentaGreen (Diskussion) 23:30, 23. Aug. 2017 (CEST)Beantworten


Nun, dann muss ich mich wohl wiederholen, weil deine Antwort zeigt, dass du den Kern des Sachverhaltes nicht erfasst hast: Ob die damaligen Urteile heute Rechtsgültigkeit haben oder nicht ist völlig irrelevant, da Wik-Artikel nicht aus der Perspektive eines bestimmten Zeitpunktes und vom Standpunkt eines bestimmten Wertesystems her geschrieben werden, sondern sie universell gültig/korrekt sein sollen: Was im Artikel steht muss vor 50 Jahren oder in 200 Jahren genauso korrekt und zutreffend sein, wie es heute ist, völlig egal, was für ein politisches oder juristisches System damals bestand bzw. dann bestehen wird, und was für Werte damals galten oder in Zukunft gelten werden. Ob der Gesetzgeber des aktuellen Staatssystems die Urteile von damals als rechtens oder als Unrecht betrachtet und ob das Bundesverfassungsgericht oder irgendein anderes Gericht der Gegenwart diese Urteile als Recht oder als Unrecht ansieht ist herzlich gleichgültig, da wir Artikel nicht aus der engen Perspektive eines bestimmten (vergänglichen) Momentes schreiben, sondern in betrachtungsunabhängiger Weise die gesicherten Tatsachen festhalten: Und die sind, dass die Frau von einem damaligen Gericht verurteilt wurde und dass es eine Begründung gab. Wenn es in der Literatur irgendwo Bewertungen dieses Urteils gibt, die dieses verdammen und als Unrecht (im moralischen Sinne oder im Sinne des heutigen Rechtssystems) bewerten, dann kann (und soll) man das entsprechend im Artikel erwähnen. Wenn solche Bewertungen nirgendwo verbürgt sind, so dass man keine Referenzstelle hat, die man zitieren kann, dann muss man dies halt bleiben lassen (zumindest bis irgendwann mal etwas zitierfähiges veröffentlicht wird). Verräterisch ist schon deine Formulierung ich wolle eventuell das Urteil oder irgendein anderes Urteil der NS-Zeit "rechtfertigen" -> es ist weder Aufgabe der WP Urteile der damaligen Zeit zu rechtfertigen, noch sie zu verdammen. Wir halten fest, dass dieses oder jenes Urteil erging und ggf. wie es begründet wurde. Einer Bewertung enthalten wir uns im Positiven wie im Negativen. Das ist NPOV eindeutig. Dass du oder sonstwer (ich übrigens auch) das Urteil für fürchterlich hält ist völlig wumpe. Es ist schlicht nicht zulässig suggestive, werturteilende Formulierungen wie "sogenannte Urteilsbegründung", "Mörder", "Mordwille" in Artikel einzubauen. Dem Leser wird dadurch zu verstehen gegeben dass der Artikel/die WP das Urteil gegen Frau Engler als schlecht, falsch, verwerflich oder dergleichen ansieht - und das hat eben zu unterbleiben. Du und ich als Privatpersonen sehen das Urteil als negativ an. Und wir können, so vorhanden, gerne Stimmen aus der historischen Forschung oder Stimmen aus der Rechtswissenschaft zitieren, die das Urteil von einem moralischen oder rechtsstaatlichen Standpunkt (im Sinne der heutigen Rechtsstaatsinterpretation) verdammen. Aber der Artikel selbst hat keine eigene Wertungen vorzunehmen bzw. es geht nicht, dass du den Artikel zum Vehikel zur Propagierung deiner persönlichen Meinung machst und diese in diesen einfließen lässt.
Und nur als Gedankenspiel: Wenn in 50 Jahren in Dt. ein politisches System ans Ruder kommen sollte, in dem ein Rechtssystem etabliert wird - und demzufolge ein Rechtsverständnis gilt - demzufolge das Urteil gegen Engler dann wieder nach offiziell-amtlicher Lesart "rechtens" ist, dann würden wir ja auch nicht wollen, dass suggestive Formulierungen wie "Das Schicksal der heroischen Richter und Staatsanwälte die den Fall bearbeiteten nach 1945" oder "der Wille der Richter der Gerechtigkeit zur Geltung zu verhelfen" in den Text gepackt werden, weil die nach den Maßstäben des dann herrschenden Systems "richtig" sind. Sondern wir pochen auf Neutralität und sagen sinngemäß: "Die WP ist von dem derzeit in Dt herrschenden politischen und juristischen System unabhängig und ist daher von den Maßstäben die dieses System festgelegt hat, um zu entscheiden was (gegenwärtig) nach offizieller Lesart juristisch 'Recht' ist (oder welche früheren Vorkommnisse Recht waren) und was moralisch gut ist (oder war), nicht betroffen. Wir halten fest, dass die Frau verurteilt wurde und wie das Urteil begründet wurde, aber die Interpretation des derzeitigen politischen Systems bzw. seiner Rechtsinstanzen, dass die Richter die Frau Engler verurteilten 'Helden' waren, nehmen wir nicht als objektive Tatsache in den Artikel auf; sondern wir vermerken nur, dass im Jahr 2068 dieses oder jenes Gericht in Dt. dieses Urteil als rechtens wertete, ohne uns diesen Standpunk zueigen zu machen und ihn in den Status einer objektiven Tatsache zu erheben; wir nehmen eine konkrete Zuschreibung vor, wessen Position das ist - die der BRD-Justiz, vertreten durch Gericht xy, des Jahres 2068 -, so dass deutlich wird, nicht die WP vertritt diese Position sondern xy vertritt sie. Wir sind als Wissen sammelndes Nachschlagewerk neutral. Und wenn irgendwann irgendein Gericht oder eine Regierung anders als du nicht vom "Mordwillen" der Richter spricht, sondern erklärt, diese seien vom "Willen der Gerechtigkeit zu ihrer Geltung zu verhelfen" motiviert gewesen -> dann erheben wir diese (IMHO widerliche) Position auch nicht in den Status einer objektiven Wahrheit durch die Art, wie wir sie im Artikel erwähnen, sondern benennen konkret Ross und Reiter und sagen: "Das Oberverwaltungsgericht xy hob die Aufhebung des Urteils gegen Engler durch das Landesgericht q im Jahr 1997 im Jahr 2053 wieder auf und erklärte es wieder für gültig, indem es ausführte, dieses stelle ein rechtmäßiges Urteil im Sinne der 2037 verabschiedeten Verfassung dar, wobei es den Richtern des Jahres 1943 zubilligte aus honorigen Gründen zu ihrem Urteil gelangt zu sein". Wir machen also durch die distanziert zitierende Art der Darstellung klar, dass auch wenn irgendwelche offiziellen Stellen das Urteil für "gerecht" oder rechtens (im Sinne eines Rechtssystems das immer eine künstliche von Menschen geschaffene Konstruktion ist, die im Wesentlichen Machtverhältnisse widerspiegelt) erklären, dies kein objektiver Zustand ist (den es bei normativen Dingen eh nicht gibt) sondern ein Werturteil, dem sich die WP, da sie neutral ist, in keiner Richtung anschließt: weder bejahend, noch ablehnend; wir machen uns die Position dieses putativen Gerichtes von 2053 nicht zueigen und erklärten sie im Artikel zur reinen oder objektiven Wahrheit, noch verwerfen wir sie als falsch und ungerecht (ggf. zitieren wir Stimmen dritter die das tun), sondern halten einfach fest, dass es sie gibt. Als Privatperson kann hier jeder seine Meinung haben als Artikelschreiber hat man diese draußen vorzulassen, damit der Artikel gewissermaßen steril, wertfrei und wertefrei, also von persönlichen Meinungen ungefärbt ist, und nur die äußeren Tatsachen - ohne Wertung - wiedergibt (und falls vorhanden, die [zitierfähigen] Wertungen die man in der Literatur findet).
Jetzt habe ich dir allerhand erklärt, was du eigentlich auch aus NPOV hättest entnehmen können. Damit sollte die Sache klar sein.Zsasz (Diskussion) 02:34, 24. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Man muss sich schon fragen, wes Geistes Kind Du bist, woher Du die Chuzpe nimmst, derart im Artikel zu wüten. Man kann sich vielleicht über beispielsweise die Überschrift "Schicksale der Mörder" streiten, doch der folgende Absatz, wäre auch in Ordnung, vorausgesetzt man teilt Deine lang und breit ausgeführten Ansichten. Siehe hierzu WP:Korrektoren. MagentaGreen (Diskussion) 11:07, 24. Aug. 2017 (CEST)Beantworten


Nun das kann man auch umdrehen: Wie kommst du dazu einfach die Bearbeitungen anderer Leute, die den Artikel weiterentwickeln, sinnvoller strukturieren und verdichten, zurückzusetzen? Unnötige Doppelungen und Abschweifungen auszutilgen als "Wüten" zu kennzeichnen ist nach meinem bescheidenen Dafürhalten "Chuzpe". Persönliche Angriffe oder zumindest Andeutungen, die einen starken Drall in Richtung PA haben, übergehe ich mal. Aber du machst dir nicht mal die Mühe sachliche Fehler deinerseits, die ich ausgebügelt habe, richtig zu stellen, sondern setzt einfach dreist und trotzig alle Änderungen summarisch zurück, nur um deine Version des Artikels zu erhalten (Was nebenbei gegen das Wiki-Prinzip verstößt, dass Artikel nicht statisch in einem bestimmten Zustand eingefroren werden sollen, sondern sich organisch fortentwickeln sollen):
Beispiel 1: Du schreibst "SA-Brigadeführer Daniel Hauer konnte offenbar nach 1945 untertauchen, sein Verbleib ist nicht geklärt" -> es ist eine blanke Spekulation dass er "offenbar nach 1945 untertauchen [konnte]". Das hast du dir ohne jede Quelle aus den Fingern gesaugt. Womöglich ist er auch in der letzten Kriegsphase auf irgendeine Weise umgekommen (ist ja nicht eben wenigen Leuten passiert) oder hat sich selbst getötet, ohne dass dies je registriert wurde (war ja allerhand los damals, und nicht jeder der irgendwo als Leiche im Straßengraben oder sonstwo endete, wurde identifiziert). Und dann gab es noch massenhaft Leute die in die Sowjetunion verschleppt wurden und dort (oder schon auf dem Transport) eingingen. Kurzum, so lange kein Beleg dafür erbracht wird, dass Hauer untertauchte ist dies eine wahllose Spekulation, die auf deinem Blumenbeet gewachsen ist und nicht in den Artikel gehört.
Beispiel 2: Du schreibst "Polizeipräsident Heinrich von Kozierowski konnte sich ebenfalls seiner strafrechtlichen Verantwortung entziehen; nach 1945 verliert sich seine Spur" -> sein Todesdatum und -ort sind laut dem Artikel über ihn, den wir hier haben, bekannt. Von daher kann keine Rede davon sein, dass sich seine Spur verliert.
Beispiel 3: Die Chronologie wird völlig durcheinander gebracht: Erst wird auf die Urteilsbegründung verwiesen, dann wird ihr Lebensweg bis zur Verhaftung geschildert, dann das Urteil, dann wird auf die Hinrichtung eingegangen, danach werden Einzelheiten aus dem Urteil präsentiert und dann wird fast bis zum Anfang zurückgesprungen und auf die Umstände die zur Verhaftung führten eingegangen. Das ist ein ziemliches Kuddelmuddel. Ohne arrogant sein zu wollen -> da war meine Version erheblich geradliniger, stringenter und übersichtlicher, weil die Ereignisse und Aspekte in ihrer tatsächlichen chronologischen Reihenfolge beschrieben werden und kein chaotischen Hin- und Herspringen praktiziert wurde. Sorry, aber so ein Durcheinander ist nicht sinnvoll und für den Leser unnötig kompliziert.Zsasz (Diskussion) 12:14, 24. Aug. 2017 (CEST)Beantworten