Diskussion:Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes

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Probezeit in der Pflege von 6 Monaten ?[Quelltext bearbeiten]

Wieso darf entgegen § 20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der eine maximale Probezeit von höchstens vier Monaten vorsieht, der Tarifvertrag über dem Bundesgesetz stehen und hier zum Nachteil des Auszubildenden eine längere Probezeit vereinbaren? --Wikifreund (Diskussion) 21:29, 16. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Weil da nicht das BBiG gilt. :) --92.78.85.202 22:05, 12. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 23:59, 4. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]