Diskussion:Teilkirche

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Hannewe in Abschnitt Katholischlastig
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Ordinariate[Quelltext bearbeiten]

In der Aufzählung werden 8 Ordinariate genannt. Da es sich nicht um schlichte Bischofsbehörden handeln dürfte, ist unklar in welchem Sinn. --Karl-Hagemann 21:41, 26. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Territorialabteien[Quelltext bearbeiten]

Sind's 11 Territorialabteien (wie im Artikel unter jenem Lemma) oder 12 (wie in diesem Lemma behauptet)? Ich bin nirgends fündig geworden. --Milomayr 14:55, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Katholischlastig[Quelltext bearbeiten]

Gibt es analog zu {{Staatslastig|DE}} auch eine {{Religionslastig|Kath}}, oder sollte {{Staatslastig|VA}} genommen werden? Jedenfalls ist die Umseite völlig auf die Katholen zentriert, dieser doch sehr generische Begriff für einen Teil einer Gesamtkirche wird da extrem eingeengt betrachtet. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 17:54, 11. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Also irgendwie ist er gar nichts so richtig, dieser Artikel. Kirchenrechtlich ist nämlich die Partikularkirche (Teilkirche) auch ein Bistum, denn jeder Bischof oder gleichgestellt hat eigenständige Jurisdiktion. Der Ritus hat mit der Teilkirche nicht direkt zu tun, ich kann nämlich einem Ritus angehören, obwohl ich in einer Teilkirche eines anderen Ritus lebe. Da müsste man erstmal festlegen, welche Definition von Teilkirche hier gewünscht ist. Für den römisch-katholischen Teil kann ich gerne eine erstellen, sowohl zum Thema lateinische, als auch orientalische Kirchen. Das, was da aktuell steht ist auch kirchenrechtlich weder falsch noch richtig - um es mal salopp zu sagen, jedenfalls nicht hilfreich. Auch die verlinkten Seiten sind meiner Meinung nach kirchenrechtlich bedingt korrekt. --Hannewe (Diskussion) 13:52, 15. Feb. 2021 (CET)Beantworten