Diskussion:Telemediengesetz

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 46.115.181.164 in Abschnitt BGH-Urteil
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Fernmeldegesetz[Quelltext bearbeiten]

Könnte man die Historie nicht etwas ausbauen. Ist es richtig, dass das Fermeldegesetz (gab es das mal) durch das TDG abelöst wurde und dann von dem TMG? Klärendes diesbzgl. wäre hilfreich.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 213.157.27.63 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 00:04, 5. Apr. 2007 (CEST)) Beantworten

Weiterführende Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Wer mag, kann sich diese Links zu Gemüte führen und ihre Quintessenz in den Artikel einbauen:

--Forevermore 18:14, 11. Dez. 2006 (CET)Beantworten

inkrafttreten[Quelltext bearbeiten]

wieso schreibt hoeren in der njw vom 19.3.2007, das gesetz sei noch nicht in kraft, wenn es tatsächlich seit 1.3.2007 in kraft ist? schlechte redaktion der njw?--poupou Review? 17:59, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Die Antwort ist einfach: Das TMG ist erst am 28.2.07 im BGBl erschienen, am 1.3.07 ist das Inkraftreten im BGBl offiziell mitgeteilt worden. Der Artikel ist spätestens Anfang/Mitte Februar in den Satz und dann in den Druck gegangen, da konnte noch niemand wissen ob es überhaupt zum 1.3. mit dem Inkrafttreten reichen würde, das Gesetz war zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal verabschiedet, erst recht nicht vom Bundespräsidenten unterschrieben. Es konnte erst in Kraft treten, als ALLE Bundesländer den Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet hatten, was auch noch unklar war. Verlag Beck ist vielleicht nicht immer der schnellste, aber zaubern können die auch nicht. Bergfexx

Auf BGBl. I S. 179 wurde im Aufsatz bereits hingewiesen. Die Bekanntmachung über das Inkrafttreten (BGBl. I S. 251 – 5. März) kam dagegen wohl etwas zu spät. Grüße -- kh80 •?!• 13:45, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Weiterführende Weblinks[Quelltext bearbeiten]

[1]bundesrecht.juris.de--vom Bundesministerium der Justiz(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.180.244.238 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 20:19, 25. Sep. 2007 (CEST)) Beantworten

Im Artikel fehlt ein Abschnitt für wen das TMG gilt[Quelltext bearbeiten]

Ich habe zum Beispiel eine Band und habe dort eine Seite, auf der ich CD's von uns verschenke. Ich liefere diese kostenfrei und protofrei für alle Nutzer der Website. Über die Webseite meiner Band wird nichts weiterverkauft oder zum Download angeboten. Muss ich auf so eine Seite ein TMG hinweis setzen, dass die Postanschrift die der Leser mir Mitteilt, in meinem Email-Postfach oder auf dem Server im Cache der Email-Funktion zwischengespeichert wird? --Francis McLloyd) 22:32, 6. Nov. 2009 (CET)Beantworten

BGH-Urteil[Quelltext bearbeiten]

http://www.sueddeutsche.de/digital/auskunftspflicht-von-internetportalen-bgh-schuetzt-anonyme-online-kommentare-1.2025513 46.115.181.164 11:42, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Gilt Telemediengesetz zusätzlich zum Rundfunkstaatsvertrag, insbesondere betreffend der Impressumspflicht?[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ich habe mich bei der Tagesschau beschwert, weil diese in ihrem Impressum keine Email-Adresse angibt wie es die Impressumspflicht des TMG vorsieht.

(Das klingt zwar nach Querulantentum, sowas erzeugt mir aber in der Tat reale Nerv-Probleme. Ich lasse sie als Off-Topic hier aber erstmal weg.)

Die Tagesschau behauptet nun in ihrer Antwort, dass das TMG hier nicht für sie (konkret: für den NDR) gilt, sondern nur § 55 des Rundfunkstaatsvertrags, welcher keine Email-Adresse verlangen würde.

Ist das korrekt, oder gilt das TMG auch für die öffentlich rechtlichen? Der Artikel klingt so, als würde es auch für sie gelten:

„Lediglich einige ergänzende Vorschriften zu inhaltlich geprägten Telemedien wurden statt in das TMG in den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) in seiner neunten Änderungsfassung aufgenommen (siehe dort die §§ 54 ff).“

Rein intuitiv würde ich sagen, dass das so nicht sein kann, dass sie das TMG nicht einhalten müssen: Dann wäre ja ein privater Betreiber einer Nachrichtenseite benachteiligt, weil dieser Emails bearbeiten muss, währen die ARD das nicht muss. Die öffentlich rechtlichen sollen ja keine Vormachtstellung haben wenn ich den Charakter der Gesetzgebung richtig verstehe.

Falls das TMG in der Tat auch für die öffentlich rechtliche Angebote gilt würde ich darum bitten, das im Artikel expliziter klarzustellen.

Auch wäre ich sehr dankbar, wenn man mir sagen würde, welche Paragraphen ich der Tagesschau um die Ohren hauen kann, um ihr klar zu machen, dass das TMG auch für sie gilt :)

Dankeschön!