Diskussion:Teletherapie (Telemedizin)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Kein Einstein in Abschnitt Lemma / Artikelanlage
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Unbelegte Aussagen[Quelltext bearbeiten]

Die vorliegende Fassung des Artikels liest sich wie ein Verkaufsprospekt der Firma EvoCare. Viele Aussagen sind nicht belegt! So gibt bei dem EvoCare-Modell beispielsweise keine zeitnahe, lückenlose persönliche Supervision. Diese erfolgt punktuell zeitversetzt. Der Therapeut kann also nicht zeitnah den Behandlungsablauf steuern. Der Patient wird auch nicht "schneller wieder fit" als bei bei Anwendung eines konventionellen Nachsorgeprogramms, z.B. IRENA. Auch ökonomische Gründe sprechen nicht für eine EvoCare-Nachsorge, da diese den Leistungsträger ebensoviel kostet, wie das konventionelle IRENA-Programm. Ursache hierfür ist der hohe technische Aufwand, der den Vorteil der Personalkosten kompensiert. Wodurch also unter derzeitigen Bedingungen der Kostenanstieg im Gesundheitwesen vermindert werden könnte, ist unerfindlich. Was wird beim Abschnitt "Vorteile der Teletherapie" verglichen? Teletherapie mit IRENA oder Teletherapie mit nichts? Die Aufzählung ist jedenfalls nicht schlüssig. Wie im Artikel dargestellt, existiert der Begriff der Teletherapie schon sein den 1950er Jahren. Achim Hein kann also nicht, wie in dem in der Fn 5 genannten Artikels des Deutschen Zentrums für Telemedizin e.V. geschrieben, der Erfinder der Teletherapie sein. --Karl 3 (Diskussion) 10:37, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Karl, zu deinen getroffenen Aussagen möchte ich gerne folgende Anmerkungen machen. Die notwendig und hinreichend supervidierte Teletherapie ist in ihrer Wirksamkeit der IRENA Behandlung gleichwertig und hinsichtlich der Kosten für den Kostenträger günstiger und für den anbietenden Leistungserbringer (Klink, Praxis) lukrativ obwohl dafür neue Stellen erforderlich sind. Der Patienten und der Behandler haben die Wahl, beides wirkt – ist doch toll. Warum? Gleichwertigkeit auf Grund der aktuellen Studienlage, hier verweise ich gerne auf die Seiten 268-271, PDF des Dokumentes. Keiner behauptet es würden Personalkosten gespart - im Gegenteil, es ist zusätzliches Personal nötig. Frag einen Abteilungsleiter in der Klinik was er von mehr Personal, und somit einer verbesserten Flexibilität, hält. Ich verstehe nicht warum sich in dem von dir erwähnten EvoCare-Modell die Behandlung nicht ökonomisch rechnen soll. Hierzu empfehle ich folgenden Artikel Wirtschaftlichkeitsbeleg. Zusätzlich spart der Kostenträger Geld, da die Fahrtkosten, die bei der IRENA mit 5 Euro pro Therapiesitzung erstattet werden, entfallen. Dazu wurde aber ein Nachweis im Artikel hinterlegt, Einzelnachweis 3. Der Patient wird schon schneller "fitter" als bei IRENA. Du gehst von dem Ansatz aus IRENA mit Teletherapie vergleichen zu müssen, das geht aber nicht. IRENA dauert bis zu 6 Monate, Teletherapie, in dem oben erwähnten Fall, 6-8 Wochen. Und das bei gleicher Anzahl an Therapieeinheiten. Das sind wichtige Fakten bei der Betrachtung der Teletherapie. --Dermichel78 (Diskussion) 10:40, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Mal unabhängig der inhaltlichen Vergleiche zwischen IRENA und EvoCare, finde ich, sollte beachtet werden, dass (nach meinem Verständnis) es nicht DIE Theletherapie gibt, sondern dass es sich dabei um einen Oberbegriff handelt, für Therapieanwendungen, die mit Hilfe von IKT über (zeitliche und) räumliche Distanzen erbracht werden. Entsprechend wird es effektive und effiziente Anwendungen der Teletherapie geben und solche, die es nicht sind. Von daher halte ich Aussagen wie, DIE Teletherapie ist wirksam oä. schwierig. Allerdings lassen sich schon gemeinsame Vorteile aller Ansätze ggü. einer vor Ort Therapie darstellen (wie zB die ersparten Reisekosten). --Flekki (Diskussion) 10:57, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten
@Flekki: IRENA steht nur als Beispiel für die etablierten Nachsorgeprogramme. Der Artikel Teletherapie ist jedoch m.E. schwerpunktmäßig auf das Produkt EvoCare ausgerichtet. Diesen Schluss läßt zumindest der Abschnitt Regelversorgung bzw. die Weblinks und die Einzelnachweise zu.--Karl 3 (Diskussion) 09:50, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten
@Karl 3: so hatte ich IRENA auch verstanden und auch beim Schwerpunkt bin ich bei dir. Mir ist nur wichtig, dass eben nicht Teletherapie mit EvoCare o.ä. gleichgesetzt wird, sondern dass es als Überbegriff für mehrere Anwendungen gesehen wird. --Flekki (Diskussion) 10:41, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ob die Teletherapie aufgrund eingesparter Fahrtkosten wirklich kostengünstiger ist, müssen die Leistungsträger beurteilen. Nach meinem Kenntnisstand werden die eingesparten Reisekosten durch die Kosten für die Stellung der EDV-Hardware beim Patienten und die Logistikkosten für die Hardware kompensiert. Für einen Leistungserbringer, der EvoCare anbietet, hängt die Frage der Wirtschaftlichkeit bei gegebener Vergütung und gegebenen (Fix-)Kosten von der Auslastung ab. Aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts der Patienten (§9 SGB IX), wird diese auch von der Akzeptanz der Patienten beeinflusst. Allein eine Pressemitteilung von EvoCare bzgl. Wirtschaftlichkeit ist da wenig aussagekräftig! Letztendlich dürften sich die beim Leistungsträger zu übernehmenden Kosten der Nachsorge bei der konventionellen Variante (z.B. IRENA) und der Teletherapie (z.B. EvoCare) entsprechen. Zur Effektivität von EvoCare beiliegender Projekt-Bericht der Charite vom Juli 2009 Projekt-Bericht Dieser Bericht hat dazu geführt, dass u.a. die DRVen Bund, Rheinland und Westfalen auf den Einsatz der Teletherapie bei der Nachsorge von Schlaganfall-Patienten verzichten. Zum Argument "schneller fit werden": Wesentlicher Sinn einer Nachsorge ist, den in der Reha erzielten Behandlungserfolg im Sinne von Nachhaltigkeit möglichst langfristig zu sichern. Bei einer IRENA über 6 Monate ist dies für diese 6 Monate gewährleistet. Endet die Teletherapie aufgrund höherer Frequenz/Woche bereits nach 2 Monaten, ist auch nur für diese 2 Monate die Nachhaltigkeit gewährleistet. --Karl 3 (Diskussion) 11:39, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Karl, ich kann deine Ablehnung gegenüber telemedizinische Anwendungen nicht verstehen. Die Ablehnung erinnert mich an die Einführung von Computern als Ersatz für die Schreibmaschine - Sekretärinnen fürchteten um ihren Arbeitsplatz, jetzt schreiben Sie nur mehr Briefe in gleicher Zeit. Den Brockhaus kauft kaum jemand mehr, denn es gibt Wikipedia.
Ich beziehe meine weiteren Aussagen ausschließlich auf das von dir erwähnte EvoCare-Modell, da ich keine andere Teletherapie-Form kenne, die aus einer "Projektphase" in die Regelversorgung überführt wurde.
Nachhaltigkeit: Die Behauptung, die Dauer einer Anwendung wäre für die Nachhaltigkeit ausschlaggebend, halte ich für falsch. Bei der Intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) hat der Patient die Möglichkeit 24 Therapieeinheiten in bis zu 6 Monaten durchzuführen. Entsprechend dieser Zahl und deiner Aussage nach würde es genügen, wenn Patienten nur 1x/Woche eine Therapieeinheit durchführen. Dementsprechend hoch ist dann auch die daraus entstehende Motivation zu schätzen. Nachhaltigkeit ergibt sich meiner Ansicht nach aus einer direkt im Anschluss beginnenden Nachsorge. Hier eine kurze Lektüre zu IRENA - Anspruch und Wirklichkeit. Nachhaltigkeit begründet sich aber auch in dem Erfolgsfaktor der Motivation jedes einzelnen Patienten. Würde dies nicht gegeben sein, würde diese Behandlungsform nicht zugelassen sein.
Wirtschaftlichkeit: Auch hier vergleichen wir Äpfel mit Birnen. Fixkosten hat jede Einrichtung die IRENA, Reha-Sport oder ähnliches anbietet. So verhält es sich auch mit Personal und evtl. Geräten die angeschafft und bezahlt werden müssen. Muss nicht auch hier von einer ausreichenden Anzahl an Patienten auszugehen um kostenneutral arbeiten zu können? Ich kann deiner Argumentation nicht folgen.
Behauptung: Das von dir erwähnte Forschungsprojekt EVA-EvoCare wurde meines Wissens nach nie wissenschaftlich veröffentlicht oder vorgestellt. Hast du dich mal gefragt warum? Abgesehen von dieser Tatsache - in keinem Abschnitt oder Weblink kann ich auch nur den entferntesten Hinweis finden, dass auf Grund dieser Projektarbeit auf einen Einsatz von dieser telemedizinischen Anwendung verzichtet worden. Kannst du bitte für diese Aussage noch einen/mehrere Einzelnachweise einfügen? Ich denke im Sinne von Wikipedia ist die von dir aufgestellten Behauptung nicht haltbar. (nicht signierter Beitrag von Dermichel78 (Diskussion | Beiträge) 17:05, 8. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Hallo Michel, Artikel, die in Zusammenarbeit mit der PR-Abteilung von EvoCare entstehen, in diesem Fall die Einzelnachweise 11 und 12, sind als Quellen nach den Richtlinien von WP Wikipedia:Belege ungeeignet. Deshalb habe ich Deine Änderung revertiert! Der Projektbericht der Charite Projekt-Bericht ist hingegen eine zugelassene Quelle. Dass die DRV-Bund, obwohl sie Mit-Auftraggeber des vorgenannten Projekts war, EvoCare nicht eingeführt hat, ist bekannt, oder? --Karl 3 (Diskussion) 10:09, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Karl, schön zu sehen wie du deine erworbenen Rechte im Sinne deiner persönlichen Meinung missbrauchst. Hier eine ganze Passage im Rachefeldzug zu streichen steht in keinem Zusammenhang mit Fakten. Kannst du mir bitte mitteilen in welchem Zusammenhang die Studie der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd mit der PR-Abteilung von irgendeiner Firma steht? Die DRV-Bund war weder Projektträger noch in der Studie involviert. Falls du auf die von dir zitierten EVA-EvoCare Projektarbeit abzielen möchtest fehlt weiterhin der Nachweis, dass auf Grund dieser Projektarbeit die Teletherapie nicht zur Anwendung kommt. --Dermichel78 (Diskussion) 10:19, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Die Studie wurde im Übrigen bereits mehrfach zitiert, hier 2 Beispiele BERICHT TELEREHABILITATION 2015, Gestufte bewegungsorientierte Rehabilitation und Nachsorge bei Patienten mit entzündlichen und nicht-entzündlichen Erkrankungen des Bewegungssystems (boRN) --Dermichel78 (Diskussion) 10:29, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Michel, bitte keine persönlichen Angriffe, du kannst ja eine VM erstellen! Die Korrespondenzadresse zu Einzelnachweis 11 ist das Deutsche Telemedizin Zentrum, ansässig in Nürnberg in der Muggenhofer Straße 136. Der Einzelnachweis 12 stammt von EHEATHCOM. Im dort aufgelisteten Firmenverzeichnis ist EvoCare aufgeführt mit Postanschrift Nürnberg, Muggenhofer Straße 136. Und du meinst nicht, daß eventuell Interessenkoflikte vorliegen könnte? In meinen Augen sind das jedenfalls keine reputablen Quellen im Sinn von WIKIPEDIA! Folgerichtig wird deine Änderung revertiert. --Karl 3 (Diskussion) 14:09, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Karl, du hast Recht, dafür möchte ich mich entschuldigen. Um deine Bedenken hinsichtlich der eventuellen Interessenkonflikte zu zerstreuen werde ich die Passage nun mit anderen Belegen versehen. Ich würde dich trotzdem noch um Belege für deine These bitten, dass DRVen auf Grund einer Projektarbeit diese oder eine andere telemedizinische Behandlungsform nicht zur Anwendung gebracht haben. --Dermichel78 (Diskussion) 14:33, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Michel, okay, Entschuldigung angenommen. Beweis dafür dass andere Träger der DRV keine teletherapeutischen Verfahren anwenden ist, dass die auf Seite 16 der Studie Charite Juli 2009 genannten 6 Rentenversicherungsträger, die an dieser Studie beteiligt waren. das Projekt nicht fortgeführt haben, denn: lt. Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd ist diese "der erste gesetzliche Rentenversicherungsträger, der ...die Teletherapie ... anbietet" und das auch nur für das Spektrum der orthopädischen Rehabilitation! Wäre die Studie positiv ausgefallen, hätten zumindest die beteiligten DRVen diese Behandlungsform in den Regelbetrieb übernommen.--Karl 3 (Diskussion) 15:02, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

 Info: Zufällig stolperte ich über diesen Artikel: Das geht so nicht. Ein abkopiertes Schreiben als Beleg, die Lobhudelei gegenüber Achim Hein erfolgt per Beleg durch den Verein, dessen Ehernvorsitzender er ist ... - ich gehe da demnächst mal drüber. Es kann sein, dass der ganze Abschnitt nicht zu retten ist. Kein Einstein (Diskussion) 19:41, 19. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

2 Sachen[Quelltext bearbeiten]

Bitte unbedingt die 2 verschiedenen Begriffsgegenstände wie in der Einleitung bezeichnet in 2 separate Artikel fassen und/oder Begriffklärungsseite erstellen. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 17:31, 8. Dez. 2015 (CET)Beantworten

@itu: Ist nun umgesetzt. Kein Einstein (Diskussion) 22:28, 3. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Telemedizin - Telerehabilitation - Teletherapie[Quelltext bearbeiten]

 Info: Übertragen von - Telerehabilitation - Teletherapie der Diskussionsseite von LeonardoP123 durch LeonardoP123. Kein Einstein (Diskussion) 12:01, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hallo, ich habe auf den Diskussionsseiten der o.g. Artikel zu deinen heutigen Ergänzungen Anmerkungen hinterlassen. Gruß --Karl 3 (Diskussion) 15:36, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hallo Karl 3, in den drei Bereichen finden sich jeweils zusätzliche Informationen, die zu dem jeweiligen Bereich passen. Es gibt Informationen die doppelt sind, aber diese dienen der Erklärung und dem Beleg. Was würdest Du Vorschlagen sollte gekürzt werden? Es nur in einem der drei Bereiche zu erwähnen fände ich zu umständlich für die Leser, da der Leser nicht weiß, in welchem Bereich er suchen muss. Oder gibt es dafür eine Lösungsmöglichkeit? Die TeleNachsorge stellt eine optionale neue Möglichkeit für Versicherte dar. Ich halte die Infos, auch im Bezug darauf, dass eine Nachsorge, wie auch eine TeleNachsorge nach einer Reha für Versicherte nicht unwichtig sind und auch für Reha-Einrichtungen mit Ärzten und Therapeuten unbedingt die Anforderungen an Tele-Reha-Nachsorge lesenswert sind. Viele denken bei Tele an Apps aus dem Life-Style-Bereich, da ist es gut, dass die DRV die Anforderungen definiert hat. Hier ist die DRV Vorreiter, nach meinem Kenntnisstand gibt es bei den Krankenkassen eine solche Anforderung für die teletherapeutische Anwendung noch nicht. Und ich finde diese Informationen im Hinblick auf Öffentlichkeitsarbeit für die Reha, Nachsorge und Digitalisierung im Gesundheitswesen gut.

In dem Schreiben der DRV Bund vom 11.10.2017 steht, dass die eingerichtete Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das EvoCareBehandlungsverfahren Eingang in die Regelversorgung finden kann. Die Arbeitgruppe besteht aus Mitgliedern der anderen DRV-Träger! Dort steht auch, dass es den für die Deutsche Rentenversicherung Bund tätigen Rehabilitationseinrichtungen (also allen) grundsätzlich freigestellt ist, EvoCare als Nachsorgeangebot zu integrieren. Niemandem wird vorgeschrieben, diese Nachsorge anbieten, oder in Anspruch nehmen zu müssen. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe können die einzelnen DRVn annehmen, müssen aber nicht. Sofern sich allerdings eine Einrichtung für den Einsatz der TeleNachsorge entscheidet, sind die „Anforderungen der DRV an TeleNachsorge“ zu befolgen – zu denen gehört die Darstellung eines Behandlungskonzepts, wie der Einsatz von EvoCare-TeleNachsorge konkret erfolgen soll. LeonardoP123 (Diskussion) 19:20, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Über die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe habe ich keine Kenntnis! Quelle? Den Schluss, "dass es den für die Deutsche Rentenversicherung Bund tätigen Rehabilitationseinrichtungen (also allen)..." Verstehe ich nicht. Wenn es den für die DRV Bund tätigen Kliniken freigestellt ist, wieso soll das auch für die Kliniken der anderen DRV-Träger gelten, also wieso "also allen"? Meines Wissens ist EvoCare bisher nur bei der DRV Bayern Süd und, möglicherweise, bei der Aggertalklinik der DRV Rheinland etabliert und auch da monomodal nur für die Orthopädie. Irre ich mich da? Unabhängig davon ist der face-to-face-Nachsorge Vorrang einzuräumen, die Telerehabilitation wäre also nur für eine vergleichsweise geringe Restmenge anzuwenden.--Karl 3 (Diskussion) 22:45, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Dem Schreiben vom 11.10.2017 ist zu entnehmen, dass sich die Arbeitsgruppe mit dem EvoCare Behandlungsverfahren befasst hat und das sie zu dem Ergebnis gelangt ist, das EvoCare als unimodales Behandlungsangebot in der Indikation Orthopädie Eingang in die Regelversorgung der Reha-Nachsorge der Rentenversicherung finden kann. Hier wird nicht eingegrenzt. Eine Quelle der Zusammensetzung der Arbeits-/Projektgruppe „Reha-Nachsorge“ findest Du auf Seite 8. Teilnehmende der Bundesträger und VertreterInnen aller Regionen. Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/05_fachinformationen/03_infos_fuer_reha_einrichtungen/_downloads/fortbildungen/Fachtagungen/Ganztaegig%20ambulante%20Rehabilitation_2017/Fachtagung_ambulante%20Reha_Vortrag_Ritter.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Das EvoCare unimodal vergütet wird, das habe ich geschrieben.

Hast du einen Beleg für deine Aussage, dass für eine TeleNachsorge nur eine vergleichsweise geringe Restmenge bleibt? Und worauf zielst Du mit deiner Frage eigentlich ab? Eine TeleNachsorge stellt eine Option dar, sie ist kein muss!

Neben dem Grundsatz des Vorrangs der herkömmlichen face-to-face-Nachsorge gegenüber der Tele-Nachsorge, ist im Übrigen den Anforderungen der DRV eine ausführliche Erläuterung zu entnehmen, warum die TeleNachsorge eine sinnvolle Ergänzung darstellt und für welchen Personenkreis. Punkt 4.3 Zielgruppen für Tele-Nachsorge schlussfolgert wie folgt: Tele-Nachsorge kann damit einen Rehabilitandenkreis einbeziehen, der ansonsten keine Reha-Nachsorge in Anspruch nehmen würde.

Des Weiteren ist dort auf Seite 6 zu entnehmen: -Es gilt der Grundsatz des Vorrangs der herkömmlichen face-to-face-Nachsorge gegenüber der Tele-Nachsorge. Andererseits stellt Tele-Nachsorge eine sinnvolle Ergänzung des Spektrums der Nachsorge-Leistungen der Rentenversicherung dar. Sie ist insbesondere dann angezeigt, wenn die Möglichkeiten der herkömmlichen Reha-Nachsorge nicht greifen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn kein adäquates konventionelles Reha-Nachsorgeangebot am Wohnort des Versicherten verfügbar ist (etwa bestehende regionale Versorgungslücken). Daraus ergibt sich für die Rehabilitationseinrichtung, dass vor der Verordnung einer teletherapeutischen Reha-Nachsorgeleistung zunächst zu prüfen ist, ob eine gleichwertige, bedarfsgerechte, für den Versicherten realisierbare und von ihm akzeptierte face-to-face-Form der Reha-Nachsorge wohnortnah zur Verfügung steht.

Da sie örtlich unabhängig – z. B. in der häuslichen Umgebung, draußen oder unterwegs – und rund um die Uhr nutzbar sind, sollen die Tele-Nachsorgeangebote vor allem auch jene ansprechen, die sonst unerreichbar wären. Das sind z. B. Beschäftigte im Schichtdienst, Menschen mit einem dichten Alltag, z. B. alleinerziehende Berufstätige, die keine traditionelle Reha-Nachsorge aufsuchen können. Die Nachsorgeleistungen werden hier in der Regel in den normalen Tagesablauf eingebaut und an die zeitlichen Möglichkeiten des Rehabilitanden angepasst.

Des Weiteren kann Tele-Nachsorge – entsprechende Angebote vorausgesetzt – auch eine Interventionsmöglichkeit für seltene oder als stigmatisierend erlebte Erkrankungen und Störungen darstellen, für die keine ausreichende Nachsorge-Infrastruktur besteht. Daneben kann Tele-Nachsorge weitere besondere Bedarfsgruppen ansprechen, z.B. Versicherte mit besonders ausgeprägter Motivation für diese Nachsorgeform. Ferner kann ein Bedarf an Tele-Nachsorge bei in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen vorliegen. Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/05_fachinformationen/infos_fuer_rehaeinrichtungen/_downloads/nachsorge_tele_reha.pdf?__blob=publicationFile&v=2 --LeonardoP123 (Diskussion) 21:44, 10. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Du schreibst weiter oben: "In dem Schreiben der DRV Bund vom 11.10.2017 steht, dass die eingerichtete Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das EvoCareBehandlungsverfahren Eingang in die Regelversorgung finden kann" Meine darauf basierende Frage war: "Wenn es den für die DRV Bund tätigen Kliniken freigestellt ist, wieso soll das auch für die Kliniken der anderen DRV-Träger gelten, also wieso "also allen"?" Konkret: Das Rehazentrum in Bad Steben der DRV Bund kann EvoCare in der Orthopädie-Nachsorge einsetzen. Die Klinik Oberstdorf der DRV Schwaben muß die in den Fachinformationen [1] genannten Punkte 4 und 5 erfüllen, bevor ein Antrag auf Zulassung gemäß Punkt 6 gestellt werden kann. Momentan liest es sich so, als wenn jeder DRV-Patient, sofern die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, Anspruch auf EvoCare hätte. Das ist irreführend!--Karl 3 (Diskussion) 16:27, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hallo, Deine Anregung habe ich umgesetzt und den Artikel Teletherapie gekürzt und auf die Telerehabilitation verwiesen.--LeonardoP123 (Diskussion) 08:44, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Danke! Willst du die Diskussion nicht auf die Diskussionsseite des Artikels Teletherapie verschieben? --Karl 3 (Diskussion) 16:27, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Werbung, einseitig[Quelltext bearbeiten]

Der Inhalt des Abschnittes Regelversorgung ist einseitig auf das „EvoCare“ eines gewissen Herrn Hein ausgerichtet. Das stinkt gewaltig nach Werbung. Vermutlich war es ja nicht mal gelungen, die Rotlinks zu etablieren.--Ulf 13:49, 23. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

"Das stinkt gewaltig nach Werbung." Diese Befürchtung hege ich schon seit Ende 2015! Allerdings wird auch noch in anderen Artikeln für EvoCare "geworben". --Karl 3 (Diskussion) 14:51, 23. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Villeicht hilft es das Verständnis für ein neues Behandlungskonzept besser zu verstehen, wenn man zu folgenden Artikeln etwas Bezug nimmt: PNF, Bobath-Konzept, Rolfing, Emil Vodder, Kneipp-Medizin. Das sind Behandlungsformen der Heilmittelgruppen, bei denen sogar teilweise die Namen der Erfinder/Entwickler, als Namensgeber für die Behandlungsform stehen. Auch EvoCare unterliegt der Gesetzmäßigkeit einer Behandlungsform, diese musste erfunden/entwickelt werden. Vielleicht sollte die Behandlungsform EvoCare eine eigene Seite erhalten, dann würde man diese Diskussion nicht führen. --Dermichel78 (Diskussion) 12:26, 7. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Lemma / Artikelanlage[Quelltext bearbeiten]

Eine kurze Google-Suche zeigt mir nicht, dass die Bezeichnung "Teletherapie" hauptsächlich für die „supervidierte Therapie mittels Bildtelefon“ verwendet wird. Auch nicht in neueren Quellen. Vielmehr steht die Strahlentherapie im Vordergrund, bestenfalls kann das hier eine BKS werden. Ich beabsichtige daher, den Artikel hier deutlich umzubauen. Eine solche Mischbehandlung zweier unterschiedlicher Dinge in einem Artikel ist nicht regelkonform. Sachdienliche Hinweise: gerne... Kein Einstein (Diskussion) 21:38, 19. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Ist nun umgesetzt. Kein Einstein (Diskussion) 22:28, 3. Jul. 2022 (CEST)Beantworten