Diskussion:Terminal-Zugmaschine

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Rogald in Abschnitt Tugmaster
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Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit?[Quelltext bearbeiten]

Folgender Passus aus dem Artikel erschließt sich mir überhaupt nicht:

" Auch erreichen sie meist nur eine geringe Geschwindigkeit und nicht die für eine Benutzung öffentlicher Straßen geforderte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (§ 18 StVO). Gleichwohl können Terminal-Zugmaschinen mit einer entsprechenden Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO in Einzelfällen auch im Straßenverkehr eingesetzt werden."

§ 18 StVO fordert die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Dass diese auf übrigen öffentlichen Straßen nicht gefordert wird, dürfte jedem klar sein, der schon mal einen Traktor auf einer öffentlichen Straße gesehen hat.

Der angegebene Link für den BMW-Werkstransport auf öffentlichen Straßen ist nicht mehr aktuell, aber auch hier wird dies thematisiert https://logistra.de/fachmagazin/fachartikel/elektro-sattelschlepper-co2-neutrale-schwerlast-pendelverkehre-der-stadt-14565.html

Auf der Website von Terberg finden sich auch weitere Bilder von straßenzugelassenen Terberg-Zugmaschinen https://www.terbergspezialfahrzeuge.de/anwendungsbereiche/logistiek/

Ob das allerdings überhaupt noch zum Thema "Terminal-Zugmaschine" passt, erscheint mir fraglich...

2A01:C22:8C51:4000:9D08:64CB:7B42:319D 19:50, 25. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Tugmaster[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal die umgangssprachlich übliche Bezeichnung Tugmaster eingefügt. Bei Hafenrundfahrten ist dieser Begriff gebräuchlich. Weil die Fahrgäste ständig nach der Bedeutung fragen, hab ichs mal nachgetragen. Sonst sehr ordentlicher Artikel! Lemma Tugmaster folgt mit Weiterleitung. --Rogald (Diskussion) 01:52, 15. Nov. 2022 (CET)Beantworten