Diskussion:Treuhand

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Hm, der allgemeine Teil des Artikels ist zu schwierig formuliert, mindestens müssten Verlinkungen auf andere (fachjuristische) Artikel her. Auch sprachlich überzeugt das erste Kapitel nicht recht.--Xeno06 14:49, 7. Dez. 2007 (CET) Verwirrende Darstellung, schlechter kann man es m. E. nicht erklären.[Beantworten]


Mir fehlen auch die Verlinkungen. Eine Quelle könnte z.b. folgende Links sein:

http://www.treuhandportal.ch http://www.treuhand-kammer.ch

Unklare Erklärung[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, ein beispiel wäre durchaus angebracht:

Wird ein Kfz treuhänderisch von A auf B übertragen, tritt B nach außen (also im Verkehr mit Dritten) als Halter, Eigentümer, Versicherungsnehmer usw. auf. Von A bekommt ein Außenstehender nichts mit. Im Treuhandvertrag können die beiden festlegen, dass B das Auto wöchentlich einmal um den Block kutschiert und danach auftankt. Zu mehr wäre B im Innenverhältnis (Treuhandvertrag) zwischen A und B nicht berechtigt. Trotzdem könnte er als zivilrechtlicher Eigentümer das Fahrzeug auch wirksam verkaufen! Diese Befugnisse, die aus der ja vollumfänglich übergegangenen, zivilrechtlichen Eigentümerschaft des B resultieren, sind besagte, über den Treuhandvertrag hinausschießende Rechte. B müsste für einen solchen lt. Vertrag unerlaubten Verkauf intern Schadensersatz an A leisten.

Das ist natürlich sehr hochsprachlich *g* --{Psy|Kater 13:38, 7. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich schließe mich den Vorgängern an. Unterscheidet nicht zwischen den einzelnen Treuhandsformen. Darüberhinaus ist mE. die rechtliche Darstellung zumindest unklar, denn eigentlich ist jede Treuhand auf Rechtsgeschäft beruhend und eine Trust lediglich eine angloamerikanische umschreibung für die (ab jetzt bin ich mir nicht sicher, deswegen hatte ich gehofft Wiki hilft) Ermächtigungstreuhand. Im Palandt gibt es eine Klasse Zusammenfassung der einzelnen Arten und des Sinns, vielleicht schaffe ich es die Tage, eine zusammenfassende und danach ausgerichtete Form online zu stellen.. (Bartinho) (nicht signierter Beitrag von 77.11.156.182 (Diskussion) 20:06, 13. Nov. 2012 (CET))[Beantworten]

Hallo Bartinho. Der Trust ist keine Treuhhand im deutschrechtlichen Sinn. Wesentlichster Unterschied: es liegt beim Trust kein Vertragsverhältnis vor. --Asurnipal (Diskussion) 20:15, 13. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Warum wird das nicht als WL angelegt? Der Text beginnt doch so...Hinzu kommt noch, dass Treuhandanstalt auch auf Treuhand läuft und somit gibt es zwei unterschiedliche Begriffe auf einer Seite! Korrekt ist das nicht... -- 217.224.194.100 06:48, 13. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]