Diskussion:Tronc

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Lohnzahlungen[Quelltext bearbeiten]

(Zumindest) Der Österreichische Kollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe unterscheidet zwischen Festlohn- und Garantielohn-System. Bei letzterem bezeichnet Tronc ein gemeinsames Umsatzprozentkonto zur Lohnermittlung. Wird dieses nach fachlichen Gesichtspunkten aufgeteilt, spricht man auch vom Abteilungstronc, im vergleich zum Reviersystem bei räumlicher Trennung. (<ref>http://www.hotelverband.at/kv/lohn2.htm</ref>)

Es existieren zumindest Haustarifverträge; von einem gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland im Bereich Spielbanken ist mir nichts bekannt.--Arbeit&Recht 09:46, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Die Aussage "genaugenommen ist der Arbeitgeber für die Mitarbeiter in der Spielbank nicht der Spielbetreiber, sondern die Gästeschaft.[1]" findet sich in der BAG-Entscheidung nicht. Und die Fundstelle führt zur Begrüßungsseite einer RA-Kanzlei. Deshalb korrigiere ich das. Arbeit&Recht 09:01, 5. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Höhe der Tronczahlungen[Quelltext bearbeiten]

welcher tip ist angemessen?

wieviel troncgeld ist denn angemessen? in deutschland hörte ich bei normalen spielen 1€ pro gewonnenem pot (ich gehe von texas hold'em aus).. da es ja selten 1€-chips gibt, also etwa 10€ pro 10 gewonnene pots. ist das korrekt? wie sieht es bei kleineren und größeren turnieren aus? z.b. bei einem mit 100€ buy-in und 30 spielern... und wie bei einem mit 200€ buy-in und 80 spielern?


Absatz Verteilungssystem des Troncs

-liegt in Rohfassung vor und wird zur Zeit bearbeitet- --NACHTFALKEueberBERLIN 21:06, 7. Feb 2006 (CET)


da hast du etwas falsches gehört. das "stück für die angestellten" bezieht sich auf die höhe des einsatzes beim roulette. setzt du also einen 10-er auf eine zahl, welche dann auch kommt, dann bekommt der croupier einen 10-er. beim poker ist das etwas anders. hier unterdcheidet man zwischen cash- game und turnier. beim cash- game gibt man ca. 3% des pottes. beim turnier gibt man ca. 5% des preisgeldes. (nicht signierter Beitrag von 85.176.132.109 (Diskussion | Beiträge) 23:55, 1. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Verbindlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Ist es 'verbindlich', dass nach einem Gewinn ein Stück gespendet wird? Aus Sicht des Kunden hat die Bank ja ohnehin einen Vorteil (auch wenn der einem anderen Topf zugute kommt), der Kunde verliert im Durchschnitt somit Geld. Gewinnt er dann mal z.B. das 35-fache seines Einsatzes, ist das eine schlechte Kompensation dafür, dass er das Risiko eingegangen war den Einsatz zu verlieren, und vom Gewinn dann noch freiwillig etwas abzugeben fiele mir nicht ein. Der Erwartungswert ist ohnehin schon schlecht genug. --188.108.95.152 15:16, 7. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Besteuerung des Troncs[Quelltext bearbeiten]

befindet sich in Bearbeitung- --NACHTFALKEueberBERLIN 21:04, 7. Feb 2006 (CET)

Das möchte ich aktualisieren - was in 2006 beim Bundesfinanzhof anhängig wurde, ist längst entschieden, siehe Focus-Arktikel.--Arbeit&Recht 07:06, 3. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Links[Quelltext bearbeiten]

Es gibt einen Link zu Troncmittel. Was in dem Artikel dort steht, ist widersprüchlich. Das habe ich dort auf der Diskussionsseite zu begründen versucht. Ich bin kein Spielbank-Insider. Vielleicht kann mich jemand aufklären?--Arbeit&Recht 20:12, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Artikelveränderung: Verteilungsschlüssel und Besteuerung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Nachtfalke

Der Artikel gefällt mir jetzt viel besser

Im Artikel Croupier hast du alles so top angelegt

Allerdings fehlt der Verteilungsschlüssel für die Angestellten aus dem Tronc

Sollten da nicht auch die Besteuerungen und ähnliches unter dem Artikel geführt werden?

Ich weiß allerdings nicht, ob das zu Croupier oder zu Tronc gehört, sonst hätte ich da schon was angefangen

Parolimann 19:13, 27. Jan 2006 (CET)

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 06:39, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten