Diskussion:UK National DNA Database

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zwei Kritikpunkte[Quelltext bearbeiten]

1. In der deutschen Wiki vielleicht eher DNS als DNA

2. 'größere Vergehen': In §12 StGB ist eine Definition zu finden. Tatsächlich bei jedem Vergehn möglich oder muss es sich um ein Verbrechen handeln oder trifft die entsprechende Rechtsgrundlage in UK diese Unterscheidung nicht. Am besten konkretisieren, wann eine Aufnahme in die Datenbank erfolgt bzw erfolgen darf. (nicht signierter Beitrag von 87.188.157.20 (Diskussion) 00:07, 28. Aug. 2014 (CEST))Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 19:00, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten