Diskussion:Umschulung

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Klangraum in Abschnitt Kritik
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Aktualität[Quelltext bearbeiten]

Kann mal jemand sagen, ob die Angaben heute (Feb. 07) noch aktuell sind? Ich finde übrigens, daß es zu wenig Hinweise auf die einschlägigen Gesetzestexte gibt. SGB III ist viel zu allgemein (und oft geändert)! 217.69.240.34 14:06, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Komplettes Angebot[Quelltext bearbeiten]

Ein Hinweis zu "Das komplette Angebot beruflicher Erstausbildungen steht zur Verfügung, beispielsweise Werbekaufmann, Fachinformatiker, Krankenpfleger, Datenbankentwickler oder Landschaftsgärtner."

Hierzu:

1. Das komplette Angebot steht ganz sicher nicht zur Auswahl, da nur die Maßnahmen förderungswürdig gelten, für die es Bedarf gibt und die zukunftssicher wirken.

2. Viele Maßnahmen sind nicht Erstausbildungen, weil für sie kein Berufsbild gesetzlich definiert werden kann (Datenbankentwickler, Administrator, GIS-Anwender, Asbestsanierungskoordinator usw.).

Viele Berufsbilder haben keine grossen Aussichten mehr.

Für Menschen ohne Ausbildung empfiehlt sich eine Erstausbildung.

Weiterbildungen der letzteren Art werden eine grössere Bedeutung erlangen, indem man mit kürzeren Maßnahmen an vorhandene berufliche Fähigkeiten enger anknüpfen wird.

Simplicius 21:29, 12. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Antwort[Quelltext bearbeiten]

Hallo Simplicius,

zu 1. wenn man nur an "staatlich" geförderte Umschulungen denkt, hast du recht. Es gibt auch einige, die sich auf eigene Kosten "umschulen lassen" - hast bestimmt auch davon im Bekanntenkreis welche. Und die können machen, was sie wollen.

zu 2. was du meinst sind wohl "anerkannte Ausbildungsberufe".

Vielleicht lässt es sich so auf einen Nenner bringen:

"Wer auf öffentliche Förderung angewiesen ist..."

ganz am Rande halte ich es für ziemlich unhöflich, meine Änderungen vollständig zurückzunehmen - oder gibt's da auch was auszusetzen?

SandraSchaffert 00:41, 13. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Ich werde die nächsten Tage an der Seite "berufliche Weiterbildung" weiterarbeiten, systematisch gesehen gehören dazu Anpassungsfortbildungen, Einarbeitung, Umschulng und Aufstiegsfortbildung dazu - ganz unabhängig davon, wer dies zunächst finanziert. Vielleicht überzeugt dich ja dann dieser Artikel so, dass du bei "Umschulung" nicht nur an vom Arbeitsamt geföderte Umschulung denkst. SandraSchaffert 09:12, 13. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Nachtrag 2[Quelltext bearbeiten]

lieber Simplicius, der europäische sozialfonds heisst nun mal so..., und ist kein font oder fond, zumindest nicht auf den offiziellen Seiten, vgl. bitte:

http://europa.eu.int/comm/employment_social/esf2000/index-de.htm

Ich hätte mich doch gar nicht getraut "bei dir" noch was zu verändern, wenn ich nicht vorher nochmal nachgeschaut hätte... ;-) - diesesmal musst du es deshalb ggf. selbst verändern, nicht veruebeln.

SandraSchaffert 11:04, 13. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Teil nach der Gliederung wirkt schon sehr kindlich. --Philipendula 13:30, 2. Aug 2005 (CEST)

Anspruch auf ALG nach Umschulung[Quelltext bearbeiten]

M.E. hat ein Teinehmer an der beruflichen Umschulung nicht mehr zwingend ein Recht auf ALG I im Anschluss, da die Arbeitsämter inzwischen die Umschulungszeit zu 50% auf die Anspruchzeit für ALG I anrechnen. Weiß hier einer mehr bzw. woher nimmt das Arbeitsamt diesen Rechtsanspruch?

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Der gesamte Artikel sollte überarbeitet werden, der Punkt "Eigenverantwortung" wirkt mehr als nur spröde und hausbacken. Zusätzlich sollte ein Punkt "Kritik" im Artikel eingefügt werden - dazu sollten aber zuerst noch weitere "Meinungen/Erfahrungen" innerhalb dieser Diskussion gesammelt werden.

Einzelne häufige Kritikpunkte[Quelltext bearbeiten]

Häufige Argumente von ehemaligen Teilnehmern sowie von der Arbeitgeberseite sind:

  • Eine überbetriebliche Umschulung ist praxisfern, die Lehrkräfte sind berufsfremd und ohne pädagogischen Hintergrund, haben keine/kaum Erfahrungen in den Bereichen die eigentlich vermittelt werden müssen. Nicht wenige "Ausbilder/Dozenten" sind selbst als Umschüler in dieses Berufsfeld eingestiegen und konnten durch die eigene Arbeitslosigkeit noch keinerlei Berufspraxis erwerben.
  • Eine Umschulung ist nicht erwachsenengerecht, in überbesetzten Gruppen wird klassischer Frontalunterricht durchgeführt, der zudem unterschiedliche Wissensstände und die individuelle Lernfähigkeit bei Erwachsenen ignoriert.
  • Räumlichkeiten, Ausstattung und Lehrmaterial sind unzureichend bis mangelhaft, teilweise auch nicht vorhanden; zb. Computerschulungen werden an veralteten Geräten mit veralteter Software durchgeführt. Qualifiziertes Lehrmaterial muß auf eigene Kosten besorgt werden, teure Literatur wird dann anschließend kaum benutzt, ist unverständlich bzw. zu akademisch oder weicht erheblich vom Thema ab.
  • Wenige Wochen nach beginn der Maßnahme häuft sich der Unterrichtsausfall. Nach der täglichen Anwesenheitskontrolle findet häufig nur "Selbstbeschäftigung" statt, zahlreiche Teilnehmer erscheinen nur noch zur Feststellung der täglichen Anwesenheit.
  • Es herrschen oftmals große Unstimmigkeiten bezüglich des Ausbildungsplan und Ausbldungsinhalte, damit verbundene Konflikte werden von Ausbildern zu den Teilnehmern getragen, Ausbilder mit hohem persönlichen Engagement verlassen die Einrichtung bereits nach kurzer Zeit.
  • Vielfach werden Teilnehmer "unter Zwang bzw unter Androhung des Leistungsentzug (Arge) in eine bestimmte Maßnahme überwiesen" - entgegen ihrer bisherigen Qualifikationen, Erfahrungen oder Wünsche. Solche Teilnehmer stören/behindern oftmals die Gruppe oder den gesamten Ablauf.
  • Umschulungsteilnehmer erhalten keine/kaum Möglichkeiten ihre Kritik zu äußern, Beschwerden über zum Teil gravierende Mängel werden ignoriert, es gibt kaum Kontrollen durch die Kostenträger.
  • Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz endet häufig erfolglos, von den versprochenen Unternehmen, die angeblich schon an der Tür auf die Umschüler warten, ist nichts zu erkennen. Die Praktikanten werden häufig als Belastung in den Unternehmen empfunden
  • Die Vorbereitungen auf die Abschlußprüfung gehen thematisch am tatsächlichen Prüfungsverlauf vorbei.
  • Nach Ende der Umschulung gelingt es nur wenigen Teilnehmern dauerhaft in diesem neuen Beruf Fuß zu fassen. Man wird als mangelhaft qualifiziert eingestuft - ua. auch wegen der oben angeführten Kritikpunkte, die in den Unternehmen weithin bekannt sind. Die Tatsache der erfolgten Umschulung wird besonders bei Bewerbungen nicht als Bereitschaft zur Weiterbildung gewertet sondern gilt als Dokumentation des bisherigen beruflichen Versagens. Innerhalb des neuen Berufsfeld gilt man als unterqualifiziert, außerhalb davon als überqualifiziert. Sofern diese Maßnahme zuvor durch die Arge initiiert wurde, gibt es erhebliche Mängel bei der späteren Vermittlung in einen entsprechenden Arbeitsplatz.

Diese Liste mit Kritikpunkten ist nicht vollständig, es ist auch zu berücksichtigen das es eine Zusammenfassung aus unterschiedlichen Erfahrungen ist. Damit soll auch nicht pauschal behauptet werden, das Umschulungen generell schlecht sind oder das die entsprechenden Einrichtungen generell schlecht sind und nur an einer Gewinnerzielung interessiert sind.

Viele Güße Klangraum 13:30, 4. Apr. 2008 (CEST)Beantworten