Diskussion:Unabkömmlichstellung (UK) und Zurückstellung

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Anselm Rapp in Abschnitt Überarbeitung wird folgen
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Wehrrechtsänderungsgesetz 2008[Quelltext bearbeiten]

Das Wehrrechtsänderungsgesetz 08, das am 09.08.2008 in Kraft getreten ist, sieht die UK-Stellung künftig nicht mehr vor. Ihren Platz nimmt künftig eine Zurückstellung ein, die vom Arbeitgeber direkt beim zuständigen Kreiswehrersatzamt/Bundesamt für den Zivildienst beantragt und von dort durch Verwaltungsakt beschieden wird, womit künftig auch ein Widerspruchsrecht begründet ist. Der Wehrpflichtige muss künftig sein Einverständnis zur Beantragung seiner UK-Stellung bekunden. -- 87.180.74.161 22:48, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Zu überarbeiten:[Quelltext bearbeiten]

Die allermeisten Artikel, die auf diesen hier verweisen, behandeln die uk-Stellung im Dritten Reich/Zweiten Weltkrieg, d.h. der aktuelle Zuschnitt des Artikels ist etwas eng, wenn nur die aktuelle Gesetzeslage der BRD referiert wird. --91.64.184.243 16:01, 12. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Zustimmung. Ich lege meinen Link hierher nur in der Hoffnung an, dass sich mal irgendwer erbarmt. --Gf1961 13:20, 9. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Dito. --LeastCommonAncestor 18:08, 28. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
Zur Untermauerung: All diese Seiten verlinken nach hier! Da muss dringend etwas geschehen. Mir fehlen leider die Kenntnisse. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 15:32, 20. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Aussetzen der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011[Quelltext bearbeiten]

Zum 1. Juli 2011 wird die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt. Das bisherige Verfahren entfällt daher. 188.118.139.98 00:42, 25. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Geschichte der UK-Stellung[Quelltext bearbeiten]

Die ganz überwiegenden Verlinkungen hierher stammen aus Artikeln aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Diesem Umstand trägt der hiesige Artikel bisher nicht Rechnung. Soweit ich es überblicke, beschreibt er die rechtliche Situation in der BRD. Man sollte das über einen Abschnitt über die Geschichte der UK-Stellung oder ihre Anwendung im 2. Weltkrieg ergänzen oder gleich einen eigenen Artikel über die damalige rechtliche Situation anlegen. --Gf1961 (Diskussion) 07:32, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

sehe erst jetzt, dass ich das bereits sagte (s.o.). Es fiel mir erneut auf und ist immer noch gültig. --Gf1961 (Diskussion) 07:35, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Ich schließe mich der Bitte an. Siehe schon hier. --Ulrich Waack (Diskussion) 18:52, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Die Wiener Philharmoniker ...[Quelltext bearbeiten]

[1] waren UK gestellt.

Überarbeitung wird folgen[Quelltext bearbeiten]

Da ich der Urheber dieses Artikels bin, werde ich mich auch erbarmen, diesen zu Überarbeiten. Es wird natürlich etwas dauern. Die jetzige Gesetzeslage geht noch einigermaßen schnell, aber mit der Zeit vor 1949 wird es etwas schwieriger. Ich habe zwar schon ein paar Ideen, wo ich mal anfangen sollte zu recherchieren (z.B. Preußische Reformen), aber hatte bis jetzt dazu noch keine Zeit. --Rdennis (Diskussion) 13:16, 2. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Rdennis, gilt Deine Zusage noch? Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 10:06, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Zahlen bitte[Quelltext bearbeiten]

Gibt es ungefähre Schätzungen oder sogar belastbare Zahlen, wie viele Wehrpflichtige in der Bundesrepublik jährlich von dieser Möglichkeit Gebrauch machten? --Thomas Binder, Berlin (Diskussion) 21:55, 17. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

2. WK[Quelltext bearbeiten]

Kann man die UK-Stellung für diese Zeit mal ordentlich herausarbeiten? Es gibt doch recht viele Biographien von Personen, die im 2. WK uk-gestellt waren.--scif (Diskussion) 11:04, 25. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Ich habe versucht, Kundige zu finden und zu motivieren, bisher vergeblich: Portal_Diskussion:Nationalsozialismus#Unabkömmlichstellung (UK) und Zurückstellung im Zweiten Weltkrieg, Portal_Diskussion:Militär#Unabkömmlichstellung (UK) und Zurückstellung im Zweiten Weltkrieg. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 10:19, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Wenn man sich den Artikel durchliest, wird jeder Jurist eine feuchte Hose bekommen - aber zur Wertigkeit des uk (vor allem im WK II) wird überhaupt nichts aussgesagt. Mit so einem Artikel kann der Normalleser herzlich wenig anfangen. Es fehlt ein Absatz zur Geschichte, da vor allem beim Postkartenmaler die uk-Stellung eben recht rigoros gehandhabt worden ist. (So als kleines Beispiel - wer als Arzt in die Kindereuthanasie verstrickt oder gar dort beteiligt war, der war uk - war ja von Staatswegen wichtig, die unnützen Esser zu eliminieren.) MfG URTh (Diskussion) 17:02, 13. Aug. 2018 (CEST) PS: Es ist genau dasselbe Dilemma, wie beim Artikel zum Gummiparagraph, wo man beim "unbestimmten Rechtsbegriff" landet, aber nichts dazu lesen kann, was und wie das in Nicht-Rechtsstaaten gehandhabt worden ist.Beantworten
Dass der Zweite Weltkrieg hier fehlt, wurde schon mehrfach bemängelt. Ein Autor, welcher die Lücke schließen kann, wäre gefragt. Besonders interessant wären die genauen Vorausetzungen für die UK-Stellung im WK II. Kindereuthanasie war ein Grund, wie ich jetzt gelernt habe, weiter oben waren es die Wiener Philharmoniker, die kaum Nationalsozialistisches im engeren Sinne produziert haben dürften, und immer wieder stoße oder stieß ich auf Siemens-Mitarbeiter, die freigestellt waren, aber sicher nicht alle Bombenzünder produziert oder entwickelt haben. Wer schließt sie Lücke endlich? (Hat der Kunstmaler auch Postkarten gemalt?) Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 17:37, 13. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
So aus eigener Arbeit - die uk-Ansträge mussten halbjährlich verlängert werden. Der Grund für die Unabkömmlichkeit lässt sich relativ weit auslegen (Philharmoniker - gut für die Moral; Kindereuth. - gut für den Staat; Siemens - wichtig für Rüstung und Forschung). Natürlich war es auch eine Mixtur aus echten, vorgeschobenen und staatswichtigen Gründen, gepaart mit persönl. Beziehungen. Selbst die Leute bei der Aktion Reinhardt sind seitens der T4 (hier Herr Oels) als uk eingestuft worden und haben das auch bewilligt bekommen. Personalabbau gabs natütrlich auch, und so sind auch uk-Stellungen - selbst bei der Judenvernichtung - aufgebhoben oder nicht verlängert worden. MfG URTh (Diskussion) 18:24, 13. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Danke für die interessanten Informationen; Du hast offenkundig fundierte Kenntnisse. Einen entsprechenden Abschnitt möchtest Du nicht schreiben oder zumindest entwerfen? Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 19:15, 13. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Jetzt brauche ich nur noch valide Literatur, um mich nicht selbst zu zitieren... :-/ MfG URTh (Diskussion) 20:04, 13. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Als Beispiel möche ich hier ergänzen, dass mein Vater während eines großen Teils des 2. WK UK gestellt war, weil er als Schiffselektriker auf einer Reparaturwerft für U-Boote tätig war. Gegen Kriegsende wurde er aber doch eingezogen. --Joerg 130 (Diskussion) 21:31, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten