Diskussion:Unverzüglichkeit

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Blauer elephant in Abschnitt Deutschlandlastigkeit
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Ich hoffe der Artikel ist lange genug, um nicht gleich wieder als "Wörterbucheintrag" gelöscht zu werden. Immerhin ist er auf Liste der Rechtsthemen/U gelistet. (Die alte Version war aber wirklich zu kurz...) -- 3247 21:50, 11. Mär 2004 (CET)

  • schönen guten Morgen. In der "Würze liegt die Kürze". mfG.--treue 00:03, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
    • Im Schriftverkehr wird als Unverzüglichkeit etwa ein Zeitraum von einigen Tagen betrachtet - zwei Wochen sind jedenfalls zu viel.
      • ich vertrete die Auffassung, dass eine RA-Kanzlei einen Bürovorsteher hat, der erkennt dass "unverzüüglich" angesagt ist, weil er diesen "Stapel" Akten seinem Chef auf den ""gepolsterten Stuhl"" legt und dieser die Erkenntnis hat, mein Mitarbeiter ist zuverlässig. mfG.--treue 00:26, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Inhaltlich richtig?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "Keinesfalls darf eine der Erholung dienende Pause oder eine Mahlzeit Grund für die Verzögerung sein." Hier denke ich kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an. Die Nahrungsaufnahme oder eine eine gebotene Pause kann wichtiger sein als z.B. das Verlangen des Chefs einer unwichtigen Tätigkeit unverzüglich nachzukommen. Gibt es dazu gerichtliche Entscheidungen?

Überlegungsfrist[Quelltext bearbeiten]

„unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach ..“ bedeutet 14 Tage länger als „unverzüglich" bzw. erst nach 14 Tagen fängt die "Bedeutung der Unverzüglichkeit" an zu laufen. Nicht etwa bedeutet "Unverzüglichkeit" im diesem Konkreten 14 Tage! Es ist allenfalls die Frage, ob "unverzüglich" (sofort) und "unverzüglich" (in 14 Tagen) exakt dasselbe aussagt. Beides kann sich evtl. etwas unterscheiden, da es in letzterm Fall nicht mehr ganz unvorbereitet eintritt. Das ist unter Überlegungsfrist also falsch dargestellt. Viele Grüße! 62.180.126.114 17:39, 10. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Das steht noch immer drin und ist noch immer falsch (interessanterweise: Wenn nach "unverzüglich" ein Komma stünde, könnte man wie im Text argumentieren - aber im Gesetz steht kein Komma). Ich werfe den Satz wegen offensichtlicher Falschheit raus. --Haraldmmueller (Diskussion) 19:11, 20. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich las gerade in einem Schweizer Rechtsartikel das Wort "sofort" und fragte mich, ob das einen definierten rechtlichen Sinn haben könnte. Um das zu klären, las ich hier nach und fand ausschliesslich (sic!) Darstellungen über die deutsche Rechstlage, was so auch in Ordnung ist, allerdings auch ein komplettes Fehlen von Hinweisen auf die rechtliche Situation in anderen Ländern bedeutet. Habe ich da was übersehen, z.B. einen anderen WP-Artikel) oder täten da ein paar Absätze und Wikilinks gut? --Blauer elephant (Diskussion) 10:39, 23. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Ich hab einmal eher "formaliter" alles nur Deutschland Betreffende unter die entsprechende Überschrift gestellt. Hilft allen anderen, wie (uns) Österreichern und (euch?) Schweizern, nicht sehr, aber macht wenigstens klar, dass das nur partikuläre Informationen sind. --Haraldmmueller (Diskussion) 12:49, 23. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Es ist eher umgekehrt: Mich hätte als Bayer die Begrifflichkeit in den Nachbarländern interessiert. Natürlich sind die verwandten Begriffe außerhalb des deutschen Sprachraums auch interessant, aber halt nicht immer bekannt. Auch das Fehlen des Rechtsbegriffs (und wie das in anderen Rechtssystemen anders geregelt ist) wäre interessant, falls bekannt. --Blauer elephant (Diskussion) 14:30, 23. Nov. 2018 (CET)Beantworten