Diskussion:Verantwortungseigentum

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Neudabei in Abschnitt Kategorie für Unternehmen
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unsachlich[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist unsachlich. Insbesondere fehlt die inhaltiche Distanz zu den verwendeten Begriffen, insbesondere "Verantwortungseigentum" und "Vermögenseigentum". --213.61.176.150 10:27, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

@212.184.199.2: bitte beachte, dass nur solche Kritik in den Artikel kann, die auch wörtlich so in anderen Quellen steht. Quellen selber auswerten und eigene Schlussfolgerungen hier einbauen ist verbotenes Original Research. Auch der Zusammenhang mit dem Grundgesetz (Eigentum verpflichtet) ist zwar gedanklich nicht falsch, aber das ist ebenfalls unbelegt. Deine mangelhafte Bearbeitung habe ich also revertiert. --Johannnes89 (Diskussion) 19:19, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Beispielhaft für viele kritische Passagen deiner Überarbeitung:
„Rechtlich unzutreffend ist die Behauptung der "Stiftung Verantwortungseigentum", in Dänemark sei eine Rechtsform Verantwortungseigentum weit verbreitet“
Das wurde im Artikel nie behauptet, zuvor stand dort
„In Dänemark ist das Konzept weiter verbreitet, rund 60 % des Wertes des dänischen Aktienindexes zählt zu Unternehmen in Verantwortungseigentum.“
Bitte sprich deine Änderung zunächst hier ab. --Johannnes89 (Diskussion) 19:40, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Kommunikations- und Medienberatungsagenturen am Werk?[Quelltext bearbeiten]

Die ganze rechtspolitische Diskussion um den im deutschen Zivilrecht nicht existierenden Begriff des Verantwortungseigentums ist, da muss nur ein bisschen googeln, offensichtlich von professionellen Medienagenturen vorbereitet worden. Wäre vielleicht interessant zu wissen, wer das ist und wer die bezahlt hat. (nicht signierter Beitrag von Schommelhoff (Diskussion | Beiträge) 13:02, 8. Okt. 2020 (CEST)) --Schommelhoff (Diskussion) 13:10, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Mangelnde Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Liest sich weithin wie ein Werbeprospekt - es fehlt ein Bereich, der die Kritik am Konzept darstellt und belegt--Lutheraner (Diskussion) 13:22, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Rechtspolitischer Kampfbegriff[Quelltext bearbeiten]

Dieser ganze Artikel zum Verantwortungseigentum ist juristisch einfach falsch. Es gibt es juristisch nicht. Es werden lediglich einige juristische Konstruktionen von den Verfechtern des Verantwortungseigentums dann so genannt. Das ist ja rechtspolitisch auch in Ordnung. Rechtsdogmatisch aber falsch. Wenn es anders wäre, müssten diejenigen, die den Artikel angelegt haben, das belegen, wo denn das Verantwortungseigentum im BGB steht, oder im Gesellschaftsrecht, oder im Grundgesetz. Da steht das aber nirgendwo. Auch nicht indirekt. Das macht ja nichts, kann der Gesetzgeber ja reinschreiben irgendwann.

Es gibt lediglich eine rechtspolitische Debatte hierüber, mehr nicht. Siehe Habersack, GmbHR 2020, 992, 996, Rn. 19.

Insofern ist dieser Wikipedia-Artikel in der Version vom heutigen Tage eigentlich völlig unehrlich, peinlich und nicht auf Wikipedia-Niveau und müsste eigentlich gelöscht werden. Man kann selbstverständlich die rechtspolitische Debatte über die Idee des Verantwortungseigentums führen, aber doch nicht, in dem man gleich mit einem total falschen Wikipedia-Artikel eine Art von Objektivität simuliert.

Also Vorschlag: Der ganze Artikel wird gelöscht und noch mal neu aufgezogen:

Arbeitstitel: die rechtspolitische Diskussion über das Verantwortungseigentum.

Da kann man dann gleich auch das offensichtliche Bohren der Kommunikationsagenturen ansprechen, die hier warum auch immer offensichtlich engagiert wurden, um das kurzerhand in diesen krisenhaften Zeiten durchzudrücken, die Gesetzgebung hat ja wahrlich derzeit andere Corona-Themen und ist dann vielleicht bei solchen einem derzeit weniger wichtigen Thema nicht so gut vorbereitet, offensichtlich abgelenkt und lässt dann auch mal etwas durchrutschen, darauf spekulieren ja die Verfechter dieser Idee offensichtlich. Das ist schade und unehrlich, denn das ganze ist ja vielleicht eine gute Idee.

--Schommelhoff (Diskussion) 13:31, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Der Artikel hat meines Erachtens nie behauptet, dass Verantwortungseigentum als Eigentumsform gesetzlich existieren würde. Stattdessen ist von „Konzept“ die Rede, von „Eigentumsverständnis“ und es wird ausführlich begründet, welche rechtlichen Konstrukte aktuell existieren und dass die Forderung nach einer Rechtsform für Verantwortungseigentum besteht. --Johannnes89 (Diskussion) 13:38, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Du hast Recht Johannnes89, wenn man den ganzen Artikel liest, hat der nicht so eindeutig behauptet, dass es Verantwortungseigentum gibt, aber die ersten Sätze sind schon etwas unbeholfen formuliert. Da du ja auch zugibtst, dass lediglich eine Forderung nach der Einrichtung von Verantwortungseigentum besteht, könnte man das ja vielleicht in den ersten beiden Sätzen klarstellen. Wäre gerade für diejenigen, die in dem Thema noch neu sind, hilfreich. In der jetzigen Form ist der Einstieg in den Artikel verwirrend. Das kann man ja leichthin ändern. --Erbschaftssteuernagelpilz (Diskussion) 14:33, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ist der Artikel eigentlich gerade in den Medien, oder warum erregt der lange unbeachtete Artikel plötzlich so viel Aufmerksamkeit? Stimme euch zu, dass der Artikel eine Überarbeitung braucht, aber das besprechen wir am besten ganz in Ruhe, um einen ordentlichen roten Faden in den Artikel zu bekommen. --Johannnes89 (Diskussion) 14:59, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Verkapptes Steuersparmodell?[Quelltext bearbeiten]

Was ich nicht verstehe, warum der Artikel sich nicht so richtig zu der Diskussion verhält, ob mit Verantwortungseigentum und VE-GmbH nun klammheimlich Erbschaftssteuer gespart werden soll oder nicht, gibt es denn dazu keine verbindlichen Aussagen? Stiftungen werden doch alle 30 Jahre besteuert, das müsste dann jedoch auch so sein, wenn man eine dauerhafte Vermögensbindung vorsieht? Wenn nicht, warum nicht? --Erbschaftssteuernagelpilz (Diskussion) 14:36, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Politische Manipulation, juristische Irreführung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel hat keinen fachlichen Hintergrund und verletzt den lexikalischen Anspruch der Wikipedia. Er übernimmt unreflektiert die politischen Ideen der "Stiftung Verantwortungseigentum", die den Begriff politisch zu vereinnahmen versucht und Wikipedia, vor allem über die Google-Sichtbarkeit des Eintrags, zur Bestätigung ihrer politischen Thesen missbraucht. Die "Stiftung Verantwortungseigentum" wurde erst im November 2019 gegründet (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/familienunternehmer/stiftung-verantwortungseigentum-der-deutsche-mittelstand-will-sich-unverkaeuflich-machen/25268340.html?ticket=ST-193029-2v6n36tumdk5DH00vSZ0-ap4) - passender Weise wurde kurz vor dem Gründungsakt im Oktober 2019 der passende Wikipedia-Eintrag angelegt (siehe Versionsgeschichte).

Juristisch existiert in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsinstitut mit Namen "Verantwortungseigentum". Es handelt sich um einen Begriff, der von einzelnen Juristen reflektorisch genutzt wird und mit keinem besonderen Inhalt unterlegt ist. Positiv belegbar ist eine Verwendung des Begriffs in Schriften des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Paul Kirchhof, der damit das in Art. 14 Grundgesetz angelegte Spannungsverhältnis der Eigennützigkeit bei gleichzeitiger Gemeinwohlverpflichtung des Rechtsinstitut Eigentum beschreibt, vgl. Paul Kirchhof: "Eigentum als Ordnungsidee - Wert und Preis des Eigentums", in: Bibliothek des Eigentums, Band 2 "Eigentum", Springer-Verlag 2004, S. 19 ff., dort beispielhaft: "Die Ordnungsidee des Eigentums scheint durch eine mehr als fünfzigjährige Garantie des Eigentumsgrundrechts und die verfassungsgeprägte Wirklichkeit gefestigt. (...) Kernidee des Eigentums ist das Verantwortungseigentum. (...) Deswegen muss die Rechtsordnung vermehrt um das Verantwortungseigentum kämpfen. Sollte es einer Volkswirtschaft nicht gelingen, das persönlich verantwortete Unternehmereigentum, also den Mittelstand, im Mittelpunkt der Eigentumsordnung zu belassen, ist letztendlich die Plausibilität und Legitimität des Privateigentums gefährdet. (...) Das verfassungsrechtliche Modell des Eigentums bleibt das Verantwortungseigentum." Abgesehen von der bewussten Verwendung des Begriffs durch Paul Kirchhof sind mir (Jurist) persönlich nur zufällige Begriffsverwendungen ohne nähere Spezifikation bekannt.

Der aktuelle Eintrag "Verantwortungseigentum" belegt seine "lexikalischen" Aussagen selbstreferentiell mit Belegen, die entweder aus Publikationenen der "Purpose-Stiftung" (Gründer: Armin Steuernagel) oder der "Stiftung Verantwortungseigentum" (Gründer: Armin Steuernagel) stammen. Soweit auf Medienberichte verlinkt wird, berichten diese über Aktivitäten der vorgenannten Stiftungen (Fußnoten 7 und 11: wieder Armin Steuernagel). Die in dem Artikel vorgenommenen Behauptungen, bestimmte deutsche Unternehmen oder 60 Prozent der dänischen Unternehmen seien in "Verantwortungseigentum" organisiert, ist juristisch falsch. Es gibt weder in Deutschland noch in Dänemark eine Rechtsform "Verantwortungseigentum". In Deutschland bezeichnen wesentlich die vorgenannten beiden Stiftungen bestimmte gesellschaftsrechtliche Konstruktionen (diverse Stiftungskonstellationen) als "Verantwortungseigentum". Die gleichen beiden Stiftungen nehmen für ihre politischen Forderungen die dänische Industriestiftung in Haftung. Die politische Begriffsvereinnahmung für juristisch anderslautende Gesellschaftsnamen macht der Artikel an keiner Stelle transparent.

Kritik an dem politischen Konzept des "Verantwortungseigentums" verschweigt der Artikel. Darunter etwa die im Handelsblatt vom 05.10.2020 veröffentlichte Ablehnung des Begriffs und des Konzepts durch Politiker und Wirtschaftsverbände (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/reformplaene-widerstand-gegen-die-gmbh-fuer-verantwortungseigentum-formiert-sich/26241812.html). Unerwähnt bleibt auch der Aufsatz von Rainer Hüttemann (Direktor des Instituts für Steuerrecht der Universität Bonn), Birgit Weitemeyer (Direktorin des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen der Bucerius-Law-School Hamburg) und Peter Rawert (Honorarprofessor für Vertragsgestaltung an der Christian-Albrechts-Universität Kiel): "Zauberwort 'Verantwortungseigentum' - Mit Verve fordern Lobbyisten eine neue Eigentumsform für Unternehmen. Was fortschrittlich klingt, ist in Wahrheit ein Pakt gegen zukünftige Generationen", in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.09.2020, S. 16 (ganzseitiger wissenschaftlicher Aufsatz, siehe https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/das-zauberwort-heisst-verantwortungseigentum-16936694.html). Die Zwischenüberschriften in dem Aufsatz lauten bezeichnenderweise: "Täuschende Nachhaltigkeitsrhetorik", Herrschaft der toten Hand", Gefährliche Kontrolldefizite". "Vorgebliche Gründerbedürfnisse" sowie "Volkseigentum unter neuem Vorzeichen". Schon diese Tonalität zeigt die Intensität des Streits um Begrifflichkeit und Konzept des in dem Wikipedia-Eintrag sogenannten "Verantwortungseigentums" an.

Wenn überhaupt, müsste ein Wikipedia-Artikel die intensive rechtspolitische Auseinandersetzung um den Begriff und das von der "Purpose-Stiftung" und die "Stiftung Verantwortungseigentum" vorgeschlagene Konzept vorstellen, dies lexikalisch neutral mit Belegen für das Konzept, den Streit darum und die unterschiedlichen Stimmen.

Vorschlag darum: Löschung des Artikels, Sperre des Begriffs "Verantwortungseigentum" wegen offenem Streit um seine Bedeutung, Öffnung eines neuen Eintrags wie bereits vorgeschlagen von @Schommelhoff "Rechtspolitische Auseinandersetzung um eine neue Rechtsform Verantwortungseigentum".

@Johannes89: Konkreter Anlass der Aufmerksamkeit für diesen Artikel ist die Veröffentlichung eines Memorandums durch die "Stiftung Verantwortungseigentum" mit der Forderung nach einer Rechtsform "Verantwortungseigentum" am 06.10.2020 (https://www.verantwortungseigentum.de/memorandum/, Datumsangabe unter "Programm") Erst so entstand überhaupt Aufmerksamkeit für den Wikipedia-Artikel. Das ist sehr gut auch an der Besucherstatistik ablesbar.

@Johannes89: Es wäre schön, wenn Du den Artikel "Verantwortungseigentum" mit der gleichen kritischen Gründlichkeit lesen könntest wie die Einwände gegen diesen Artikel und die Darstellung des dort so bezeichneten "Verantwortungseigentums". Andernfalls wird hier eine dritte Meinung erforderlich. Wikipedia ist ein Lexikon und kein Marketing-Tool für politische Akteure und deren Agenturen. (nicht signierter Beitrag von 89.14.58.167 (Diskussion) 21:37, 8. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

Siehe mein Kommentar oben, ich bin auch stark für eine Überarbeitung, habe auch andere User um Hilfe gebeten [1]. Für Kritik kann ein entsprechender Abschnitt eröffnet werden, sofern das keine Privatkritik ist, sondern seriös rezipierte Kritik anderer Personen gem. WP:NPOV und WP:Q. Der Artikel muss natürlich nicht gelöscht, sondern nur überarbeitet werden. Wie oben schon geschrieben, muss vorallem stärker herausgearbeitet werden, dass es sich in erster Linie nur um ein Konzept handelt. Schon jetzt steht aber im Artikel nirgendswo die Behauptung, dass Verantwortungseigentum irgendwo in der Rechtsordnung verankert wäre, also mal ganz ruhig bleiben. --Johannnes89 (Diskussion) 22:53, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Seit wann politische Beeinflussung und Promotion tauglich für Wikipedia-Artikel? :-([Quelltext bearbeiten]

@johannes89 Warum verteidigst du den Artikel und verweist darauf, dass man die Rubrik “Kritik” einführten soll? Kritik wäre doch garnicht ausreichend, wenn der gesamte Artikel in seinem Ansatz falsch angelegt ist. Das erweckt den Eindruck, dass du mit den Leuten unter einer Decke steckst. Man müsste den Artikel nämlich als politische PR kennzeichnen. Der Artikel ist voller Fehler und das wurde bereits mit richtigen Quellen belegt. Irgendwie frustrierend zu sehen, wie sich eine Behauptung versucht in Fakten zu verwandeln, indem man sie nur oft genug überall streut, unter anderem auch hier bei Wikipedia. :-( (nicht signierter Beitrag von 46.114.34.228 (Diskussion) 09:28, 9. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

Ich empfehle einen Blick auf WP:WSIGA, WP:Q, WP:NPOV und WP:WWNI. Mach gerne konkrete Änderungsvorschläge hier, über die wir diskutieren können. Ich habe eher den Eindruck, dass bei 4 IPs und zwei neuen Accounts innerhalb von 48-Stunden hier irgendwas faul ist... --Johannnes89 (Diskussion) 09:59, 9. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Belegsammlung[Quelltext bearbeiten]

Umfangreicher Bericht in der FAZ [2] --Johannnes89 (Diskussion) 18:57, 13. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Manager Magazin, 12.2022 -- Neudabei (Diskussion) 09:52, 14. Nov. 2023 (CET)Beantworten

„Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“[Quelltext bearbeiten]

so soll dann wohl die neue Rechtsform heißen [3]. -- 94.31.91.216 00:03, 7. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Kategorie für Unternehmen[Quelltext bearbeiten]

Institut_für_Demoskopie_Allensbach hat auch ein Stiftungsmodell. Welche Kategorie ist für diese Unternehmen denkbar? Kategorie:Stiftungsunternehmen? --Neudabei (Diskussion) 11:48, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten