Diskussion:Verfassungsgericht der Republik Türkei

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 141.113.85.95 in Abschnitt Kopftuchverbot
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Kopftuchverbot[Quelltext bearbeiten]

Im Grundgesetz der Türkei gibt es eigentlich keinen Kopftuchverbot. Dieser Verbot wurde von einzelnen Unidirektoren eigenmächtig eingeführt. Der Laizismus/ Ataismus wird von einzelnen Bewölerungsgruppen wie eine Religion angesehen. Alles was nur im entferntestens dagegen steht,wird als Bedrohung angesehen. (nicht signierter Beitrag von 141.113.85.95 (Diskussion) 10:26, 12. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten