Diskussion:Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von HolgerB in Abschnitt Verfassungsbeschwerde
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Verfassungsbeschwerde[Quelltext bearbeiten]

"Das Gericht ist nicht für Verfassungsbeschwerden von Bürgern zuständig. Diese sind unmittelbar vor dem Bundesverfassungsgericht vorzubringen. " - wie ist das zu verstehen? Man kann beim BVerfG die Verletzung von Grundrechten in der Landesverfassung rügen? --JensMueller 19:56, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Wenn sich jemand durch Landesrecht in seinen Rechten verletzt sieht, muß er die entsprechende Verfassungsbeschwerde beim BVerfG vorbringen. In anderen Ländern ist aber das Landesverfassungsgericht für solche Fälle zuständig.--HolgerB 19:14, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten