Diskussion:Verpressanker

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Petflo2000 in Abschnitt Definition
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Schreibweise[Quelltext bearbeiten]

Momentan wird von der Seite „Verpressanker“ nach „Verpreßanker“ weitergeleitet. Ob man die neue Rechtschreibung nun mag oder nicht, die Variante mit Doppel-S ist jetzt die richtige. Bitte mal verschieben und die Weiterleitung umdrehen. --91.37.158.133 17:51, 27. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Die Kann nicht wirklich stimmen, da schon Max Möller schon 1897 über die Entstehung der Cement-Erdanker berichtete.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 20:47, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Also in dem Link finde ich nur was zur Gurtträger-Brücke. Aber seis drum. Den Erdanker gibt es natürlich schon länger. Der war aber nicht vorgespannt, sondern wurde erst ins Erdreich mit einer Ankerplatte eingebaut und zugeschüttet und dann durch die Verformungen des Baugrundes aktiviert. Ist also mit dem vorgespannten Verpressanker nur sehr bedingt vergleichbar. D.h. die Geschichte des Verpressankers stimmt schon, sie könnte nur um den Vorläufer, den nicht vorgespannten und nicht verpressten Erdanker, ergänzt werden. --Störfix 17:14, 1. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Findet sich ausführlich (Uferschutz mit Cement-Ankern befestigt Teil 01 und Uferschutz mit Cement-Ankern befestigt Teil 02 - hab das hier beim Möller nur als Linkziel verwendet (irgendwohin mußte ich ja verlinken).-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 22:20, 1. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Die nicht vorgespannte Konstruktion heisst heute Bodennagel [1] --Störfix 17:42, 2. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

zu WEBLINKS[Quelltext bearbeiten]

Der angegebene Link ist nicht richtig (nicht signierter Beitrag von 178.4.44.177 (Diskussion) 16:02, 20. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

danke für den hinweis, hab den link aktualisiert. --Störfix 18:59, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

"Das Verfahren ist mittlerweile in Deutschland in der DIN EN 1537 technisch genormt und besitzt eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung."

Das ist so nicht richtig. Das Verfahren ist weder durch die DIN EN 1537 "mittlerweile in Deutschland" technisch genormt (das war es schon zuvor durch die DIN 4125), noch "besitzt" es eine ABZ, denn Zulassungen werden von Firmen besessen, nicht von Bauverfahren. Richtig ist, dass es für diverse Dauerankersysteme von Herstellern Zulassungen gibt, für Kurzzeitanker jedoch sind keine erforderlich, weil die DIN EN 1537 in Verbindung mit der DIN SPEC 18537 (wie zuvor schon die DIN 4125) in den Länderlisten der Eingeführten Technische Baubestimmungen geführt wird und für Kurzzeitanker keine Zulassung fordert, sofern die Herstellung mit der Norm übereinstimmt. Ich würde den Text daher wie folgt zu korrigieren vorschlagen:

Das Verfahren ist in Deutschland mittlerweile in DIN EN 1537 in Verbindung mit DIN SPEC 18537 genormt, beide Normen werden in der Musterliste der Technischen Baubestimmungen den obersten Bauaufsichtsbehörden zur Einführung als Technische Baubestimmungen empfohlen. Für Dauerankersysteme sind demnach Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassungen erforderlich, hier besitzen mehrere Systemanbieter Zulassungen. Für Kurzzeitanker ist keine Zulassung erforderlich, sofern die Herstellung mit den genannten Normen übereinstimmt.

(nicht signierter Beitrag von 217.6.16.93 (Diskussion) )

Ich kann die Normen im Moment nicht nachprüfen, aber die Änderung scheint mir plausibel. ABZ können nur Firmen aber keine Bauverfahren besitzen. Deshalb 217.6.16.93 ändere es doch dahingehend ab. Und beim nächsten Mal bitte die Signatur nicht vergessen. --Petflo2000 (Diskussion) 17:44, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten