Diskussion:Verwaltungsrat (Deutschland)

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Organ einer Europäischen Aktiengesellschaft: Vorsitzende/r des Verwaltungsrats, geschäftsführende/r Direktor/in[Quelltext bearbeiten]

Kann bitte noch jemand kurz den Unterschied zwischen diesen Funktionen erklären? (vgl. auch Conrad Electronic SE) --NichtWirklich 15:35, 2. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]


Vergleichbarkeit Verwaltungsrat einer schweizerischen AG und Aufsichtsrat einer deutschen AG[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens gibt es in der Schweiz in der Regel einen einstufigen Aufbau. Der Verwaltungsrat (CH) vereint also die Aufgaben von Aufsichtsrat (D) und Vorstand (D) in sich. Vor allem ist der Verwaltungsrat (CH) zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt; der Aufsichtsrat (D) dagegen nicht (abgesehen von einigen Ausnahmen). Kann das jemand überprüfen und ggf. im Artikel anpassen? --80.152.181.42 18:15, 11. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Dieser Artikel stellt nicht im Geringsten heraus, was die Aufgabe eines Verwaltungsrates ist. Stattdessen konzentriert er sich auf die relativ triviale Unterscheidung zwischen einer Einzelperson, die diesen Titel trägt, und einem Gremium. --SamWinchester000 (Diskussion) 05:53, 3. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]