Diskussion:Wassergefährdungsklasse

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Was sind die Kriterien um einen Stoff in eine der Klassen einzuteilen? --203.147.0.44 04:40, 26. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Oha! So eine einfache Frage und so eine komplexe Antwort. Empfehlung: Den Link zum Umweltbundesamt im Artikel nutzen und sich in das dort angebotene Material einlesen. Dort Gibt es auch eine Datenbank mit bereits bewerteten Stoffen. Ganz kurz: In einem definierten Verfahren wird die akute Toxizität, Persistenz und Verhalten im Wasser mit Punkten bewertet. Je nach Punktezahl erfolgt die Einstufung. Eine Bewertungskommission kann bei unzutreffenden Ergebnissen eingreifen. Eine Verwaltungsvorschrift des Bundes regelt diese Verfahren und enthält außerdem Listen mit eingestuften Stoffen.--Quarz 21:52, 25. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]


es fehlt meiner Meinung nach ein Bezug zum EU-Recht. Ich glaube, daß das WHG der Richtlinie 2000/60/EC untersteht (bzw. Decision 2455/2001/EC "list of priority substances in the field of water policy") bin ich aber nicht sicher.[1] Kann jemand prüfen ?? (nicht signierter Beitrag von 213.135.1.174 (Diskussion) 14:08, 3. Dez. 2007)

Nun, so einfach ist das nicht. Das WHG wird nur teilweise von den Richtlinien der EU beherrscht. Die o.g. RiLi (Prioritäre Stoffe) befasst sich mit Stoffen, die in ein Gewässer (inkl. Grundwasser) eingeleitet werden (zielgerichtetes Handeln) bzw. im Wasser enthalten sind. Ganz anders der Rechtskomplex der wassergefährdenden Stoffe. Da geht es um den Umgang mit Stoffen in Anlagen und den Einsatz eines dem Gefährdungspotential angemessenen Sicherheitskonzepts.
Die wasserrechtliche Einstufung in WGK ist deutsches Recht und hat keine Quelle in Europa. Im Jahr 1999 wurden die derzeitigen WGK-Kriterien durch Anwendung/Überführung von Kriterien des Gefahrstoffrechts (das ist europäisch) geschaffen, damit sich Deutschland in Europa besser verständlich machen konnte. Bis dahin wurden die WGK in Europa überwiegend mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen.
Vergleiche die Liste der prioritären Stoffe mit dem Katalog der wassergefährdenden Stoffe und lese die Ausführungen der Kommission zur Bewertung wassergefährdenden Stoffe dazu. Alles auf den Webseiten des Umweltbundesamtes zu finden.--Quarz 22:10, 3. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Die bisher hier aufgeführte Aussage, dass in der Schweiz die Einteilung in zwei Wassergefefährdungsklassen mit der Aufhebung der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF) ersatzlos gestrichen wurde, ist falsch. Die Schweiz kennt weiterhin diese Einteilung in zwei Kategorien: Flüssigkeiten, die Wasser in kleinen Mengen verunreinigen können und Flüssigkeiten, die Wasser in grossen Mengen verunreinigen können (vgl. dazu Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe h GSchV). Die Kantone führen dieses System weiter (vgl. www.tankportal.ch), die Übernahme des 3-stufigen Konzepts aus Deutschland entspricht nicht dem heute geltenden schweizerischen Recht. Die gleiche 2-stufige Einteilung gilt auch für elektrische Anlagen mit Isolierflüssigkeiten (vgl. "Empfehlung des VSE über den Schutz der Gewässer bei Erstellung und Betrieb von elektrischen Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten", welche gemäss Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung über elektrische Starkstromanlagen, SR 734.2)zu befolgen ist. (nicht signierter Beitrag von 193.5.216.100 (Diskussion) 16:56, 15. Mär. 2013 (CET))[Beantworten]