Wassergefährdungsklasse

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Die Wassergefährdungsklasse (Abk. WGK) ist ein Begriff aus dem deutschen Wasserrecht. Vereinfacht bezeichnet sie das Potenzial verschiedener Stoffe zur Verunreinigung von Wasser.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

Der Begriff „Wassergefährdungsklasse“ stammt aus der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS[1]). Die potentiell wassergefährdenden Stoffe werden in 3 Klassen unterteilt:

  • WGK 1 = schwach wassergefährdend
  • WGK 2 = wassergefährdend
  • WGK 3 = stark wassergefährdend

In der Vorgängernorm, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die nähere Bestimmung wassergefährdender Stoffe und ihre Einstufung entsprechend ihrer Gefährlichkeit vom 18. April 1996[2], gab es noch eine WGK 0 für „im allgemeinen nicht wassergefährdende“ Stoffe. Die WGK 0 ist mit der Veröffentlichung der VwVwS vom 17. Mai 1999 weggefallen. In der VwVwS werden diese Stoffe teilweise als „nicht wassergefährdend“ eingestuft, teilweise aber in die WGK 1 übergeleitet.

An die Einteilung in die einzelnen Klassen knüpfen sich Anforderungen hinsichtlich der Lagerung und anderer Arten des Umgangs mit den Substanzen, nicht jedoch für den Güterverkehr. Die nach Wassergefährdungsklasse und Stoffmenge gestaffelten Anforderungen werden im Wasserrecht der Länder durch die „Anlagenverordnungen“ (VAwS, Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen[3]) festgesetzt.

Die Wassergefährdung von Stoffen wird in Deutschland in der VwVwS näher bestimmt, teils als Stofflisten der Klassen, teils als vorgeschriebene Einstufungsverfahren. Diese Vorschrift leitet sich aus § 19g Abs. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ab. Die bundeseinheitlich rechtsverbindlich eingestuften Stoffe sind online aus einer Datenbank beim Umweltbundesamt abrufbar.[4] Dort stehen auch weitere Informationen bereit.[5]

[Bearbeiten] Schweiz

Die Schweiz kannte zwei Klassen für wassergefährdende Flüssigkeiten:

  • Klasse 1 = Stoffe, die in kleinen Mengen Wasser nachteilig verändern können
  • Klasse 2 = Stoffe, die in großen Mengen Wasser nachteilig verändern können

Im Jahr 2007 wurde die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten ersatzlos aufgehoben.[6] Eine Einteilung in Klassen erfolgt in den meisten Kantonen nun nach den deutschen Vorschriften.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Klaus G. Steinhäuser, Bernd Simmchen, Horst Fehrenbach, Angela Siebel-Sauer: Wassergefährdungsklasse und Zubereitungsrichtlinie. Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung 17(3), S. 176–180 (2005), ISSN 0934-3504

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Umweltbundesamt: VwVwS
  2. GMBl. 1996 S. 327
  3. Muster-VAwS der LAWA: [1]
  4. Umweltbundesamt: Stoffdatenbank
  5. Umweltbundesamt: Informationen zum Thema
  6. Erläuterungen zur Aufhebung der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (PDF-Dokument)
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