Diskussion:Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Benutzer201811300113 in Abschnitt Namensänderung nach der sogenannten Rechtschreibreform
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"Saarbrücker Zeitung" muss es in der ersten Fußnote heißen....[Quelltext bearbeiten]

...ohne "n".

Erledigt. -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 12:53, 13. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Editierung durch Mitarbeiter der Bundesbehörden[Quelltext bearbeiten]

Es hat am 9. März 2015 einige anonyme Änderungen gegeben, in denen kritische Abschnitte entfernt wurden. Über die IP-Adresse kann man die Beiträge den Bundesbehörden zuordnen: das BSI hat den Bereich dieser IP-Adressen beantragt, stellt ihn aber vermutlich anderen Bundesbehörden zur Verfügung. Für Angehörige von Behörden, die im Rahmen ihres Dienstes tätig werden, gelten die Regeln gemäß Wikipedia:WikiProjekt Umgang mit bezahltem Schreiben/Nutzungsbedingungen, insbesondere die Pflicht, den Arbeitgeber ausdrücklich zu benennen! Ich bitte dies in Zukunft zu beachten. - Daneben gelten auch die Regeln gemäß Wikipedia:Neutraler Standpunkt, demzufolge kritische Anmerkungen nicht einfach komplett entfernt werden dürfen; hier war der Artikel allerdings vorher auch kein Musterbeispiel für Neutralen Standpunkt. -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 10:17, 15. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Namensänderung nach der sogenannten Rechtschreibreform[Quelltext bearbeiten]

Vor der sogenannten Rechtschreibreform von 1996, die ja bekanntlich eine Schlechtschreibreform war, wurde der Name der Verwaltung bzw. der Ämter mit zwei "f" in "Schiffahrt" geschrieben (siehe z.B. hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/04/006/0400600.pdf). Irgendwann danach wurde ein drittes "f" hinzugefügt. Weiß jemand, ob es dazu auch ein Gesetz gab? Diese Änderung hat doch wahrscheinlich auch schon viel Geld gekostet, weil z.B. alle Schilder und Formulare erneuert werden mußten. --Benutzer201811300113 (Diskussion) 03:41, 30. Nov. 2018 (CET)Beantworten