Diskussion:Yacine Abdessadki

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Kündigungsschutzklage[Quelltext bearbeiten]

Eine Kündigungsschutzklage wird beim Arbeitsgericht eingereicht, nicht beim Amtsgericht. Hier: Arbeitsgericht Freiburg --> http://www.arbg-freiburg.de/

Falscher Text: Abdessadki reichte daraufhin über seinen Anwalt eine Kündigungsschutzklage beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau ein.

Richtiger Text: Abdessadki reichte daraufhin über seinen Anwalt eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Freiburg im Breisgau ein. (nicht signierter Beitrag von 77.2.150.83 (Diskussion) 00:10, 8. Jul 2013 (CEST))