Diskussion:Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sehe ich das richtig, dass sogar das Aufstellen eines Geldausgabeautomaten in Deutschland genehmigungpflichtig ist? [1] [2] (Verstoß wäre Vergehen gem. § 31 [3]) --93.133.102.248 10:19, 20. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Regelungszweck[Quelltext bearbeiten]

Der fehlende Rechtsrahmen weltweit wird auch nicht durch dieses Gesetz geschaffen. --2003:6:215B:87EA:8DE3:4CE2:63E3:2CC7 23:33, 25. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]