Diskussion:Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 2003:6:215B:87EA:8DE3:4CE2:63E3:2CC7 in Abschnitt Regelungszweck
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§ 8 Abs. 1[Quelltext bearbeiten]

Sehe ich das richtig, dass sogar das Aufstellen eines Geldausgabeautomaten in Deutschland genehmigungpflichtig ist? [1] [2] (Verstoß wäre Vergehen gem. § 31 [3]) --93.133.102.248 10:19, 20. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Regelungszweck[Quelltext bearbeiten]

Der fehlende Rechtsrahmen weltweit wird auch nicht durch dieses Gesetz geschaffen. --2003:6:215B:87EA:8DE3:4CE2:63E3:2CC7 23:33, 25. Jun. 2023 (CEST)Beantworten