Diskussion:Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

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Lizenzhinweis[Quelltext bearbeiten]

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Die Artikel Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und Zeitzuschlag haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Zeitzuschlag einige Textpassagen übernommen und in Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit eingefügt.

Damit werden die Lizenzbestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) und der CC-BY-SA 3.0 gewahrt.
Indoor-Fanatiker (Diskussion) 02:41, 16. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ausschlaggebende Kriterien für Zusammenführung[Quelltext bearbeiten]

Artikel Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Zeitzuschlag
Anzahl Links 30 17
Anzahl Aufrufe 5.156 214
Älteste Version 9. November 2005 29. März 2013
Disk-Seite vorhanden ja nein
Größe (Bytes) 11.370 3.589

Stand der Daten ist der 15. Juni 2021, also vor Beginn der Zusammenführung. --Indoor-Fanatiker (Diskussion) 00:14, 21. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Mal ein Einwurf[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte der gesamte Artikel einmal an den aktuellen Gesetzesstand angepaßt werden. So gibt es im aktuellen Text z.B. keinen Hinweis darauf , daß bei mehr als zwei Stunden Nachtarbeit die gesamte Arbeitszeit der Schicht als Nacharbeit zählt. Mittlerweile gilt dieser Status nur für die tatsächlich nachts geleisteten Stunden, was auch Auswirkung auf die im Artikel vertretene Meinung hat, es könne eine Körnung auf Tage oder gesamte Schicht erlesen werden. Quelle: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/ MfG dja 09:39, 08. Feb 2007 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von 62.157.215.130 (Diskussion) 09:40, 8. Feb. 2007‎)

Geschichte des Gesetzes[Quelltext bearbeiten]

Ich habe im Artikel nichts über die Entstehung des Gesetzes gefunden. Kann da jemand mehr Informationen geben? Bernburgerin 22:45, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Steuerliche Behandlung des Zuschlags[Quelltext bearbeiten]

Sollte die Zeile "50 % für Nachtarbeit" nicht "25% für Nachtarbeit" heißen? Gab es eine Gesetzesänderung? Zwei, drei haben bereits versucht, dies zu korrigieren ... wurde wohl wieder zurückgesetzt. (nicht signierter Beitrag von 88.67.144.108 (Diskussion) 23:49, 6. Okt. 2011 (CEST)) [Beantworten]

25 % für Nachtarbeit ist weiterhin zutreffend; meine Rücksetzungen waren nicht zutreffend. Este 10:13, 17. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Es ist falsch, dass der Arbeitgeber sich den jederzeitigen Widerruf einer freiwilligen Leistung vorbehalten kann. Mit der Einführung der Schuldrechtsreform wurden arbeitsvertragliche Regelungen, die jahrelang gerichtsfest waren, gemäß §§ 305 ff BGB einer neuen rechttlichen Bewertung durch die Arbeitsgerichte zugänglich. Das Bundesarbeitsgericht hat allgemeine Widerrufsklauseln für unzulässig erklärt, wenn der Arbeitnehmer nicht erkennen kann unter welchen Voraussetzungen ein Widerruf erfolgen kann. (nicht signierter Beitrag von 62.154.234.98 (Diskussion) 12:19, 12. Jun. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Überstunden[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Gesetz-Grenze wie lange darf man pro Woche arbeiten? Und was wenn ich 6 Tage je 10 Stunden arbeite und der Monat hat am Mittwoch begonnen? Habe ich Überstunden? Und warum meine Korrekturen am 05.01. wurden nicht angenommen? Ich galaube nicht, dass die Nacht um 20 Uhr beginnt und 27.12. ein Feiertag ist. Habe ich Recht? Und, wenn ich am Sa. 5,5 Std gearbeitet habe, sind das 5,5 x 1,25 = 6:45 0der 7:00 Stunden? Do. 09.01.2014 (nicht signierter Beitrag von 87.145.127.232 (Diskussion) 16:20, 9. Jan. 2014 (CET))[Beantworten]

Quelle Steuermindereinnahmen[Quelltext bearbeiten]

Die Steuermindereinnahmen ist ein sehr interessanter Punkt. Welche Quelle steht hinter den Steuermindereinnahmen und wie setzen sie sich zusammen?--Dasichs (Diskussion) 10:25, 4. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Quellen sind die Subventionsberichte der Bundesregierung. Este (Diskussion) 10:51, 4. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]
Oh danke! Kannst du das noch direkt ergänzen und vielleicht auch erklären warum da Steuermindereinnahmen entstehen? :-) Dasichs (Diskussion) 16:38, 6. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Die Steuermindereinnahmen sind ohne Quelle und ohne Angabe wo und welche Steuern gemeint sind. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8108:41C0:3735:D5CF:E2CC:312C:E0B3 (Diskussion) 04:29, 8. Sep. 2019 (CEST))[Beantworten]

Gründe weiterhin so noch bestehend?[Quelltext bearbeiten]

Die Zuschläge werden gezahlt als Ausgleich für die mit dieser Arbeit verbundenen Belastungen, für die Störungen im Lebensrhythmus des Arbeitnehmers und für gesellschaftliche Nachteile, die wegen der Arbeitszeiten entstehen, während derer die Mehrheit der Bevölkerung frei hat.


In früheren Jahrzehnten war dies sicher der Fall. Ich behaupte, seit Corona, dem "Durchbruch" beim Home Office, aber auch durch veränderte TV- und Freizeitgewohnheiten, dürfte es sich wohl ein wenig gewandelt haben. Nicht wenigen, gerade jüngeren Erwerbstätigen dürfte arbeitsfreie Zeit an Vor- und Nachmittagen unter der Woche wertvoller sein als ein beliebiger Mittwochabend (Geschäfte und Cafés zu, Kinder im Bett, Tierparks geschlossen). 80.187.65.20 08:00, 9. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]