Drehfalttür

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. Juli 2013 um 23:22 Uhr durch Quork QTar (Diskussion | Beiträge) (Grammatik). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Drehfalttür ist eine besondere Bauform der Einstiegstür bei Schienenfahrzeugen (Reisezugwagen oder Straßenbahnen). Bei Omnibussen findet sie heute kaum Verwendung. Sie besteht aus zwei Türflügeln, die als komplette Einheit mit Rahmen an den Wagen angebaut werden. Durch die besondere Bauform wird beim Öffnen der Tür der kleinere Türflügel (ungefähr ein Drittel der Gesamtbreite) nach innen, der größere nach außen geschwenkt. Hierdurch wird erreicht, dass auch bei geöffneter Tür keine Stelle weiter als 200 mm über die Wagenbegrenzungslinie hinaus übersteht.

Eine zusätzliche Klappe deckt im geschlossenen Zustand die tieferliegende Trittstufe ab. Durch einen am Türinneren angebrachten Hebel wird diese Klappe beim Öffnen der Tür nach oben und seitlich weggeschwenkt.

Die Abmessungen der Drehfalttür für Eisenbahnen sind im Merkblatt 560 des UIC-Kodex international einheitlich festgelegt. Auch einige Details sind vorgeschrieben; unter anderem werden Gummilippen als Fingerschutz gefordert.