Dubliner Übereinkommen
Das Dubliner Übereinkommen (DÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrages. Das entsprechende Asylverfahren wird auch als Dublin-Verfahren bezeichnet. Wichtigste Regel für die Zuständigkeit: Der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss das Asylverfahren durchführen. Das Dubliner Übereinkommen wurde am 15. Juni 1990 von den damals zwölf EG-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es trat am 1. September 1997 in Kraft.
Seit dem 1. März 2003 galt die Dublin-II-Verordnung als Nachfolgeregelung für die Europäische Union. Am 19. Juli 2013 trat die Dublin-III-Verordnung in Kraft und ist seit dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden. Durch vertragliche Vereinbarungen gilt das Dubliner Übereinkommen – beziehungsweise inzwischen Dublin III – auch in den Nicht-EU-Staaten Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein.[1]
Ziele
Mit dem Dubliner Übereinkommen sollte zum einen erreicht werden, dass jedem Ausländer, der auf dem Gebiet der Vertragsstaaten des DÜ einen Asylantrag stellt, die Durchführung eines Asylverfahrens garantiert wird. Zugleich sollte verhindert werden, dass der Asylbewerber mehr als ein Verfahren im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten betreiben kann. Für den dafür notwendigen Informationsaustausch dient das System EURODAC, welches ein europäisches automatisiertes System zum Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern ist.
Mit der Umsetzung des DÜ verbunden ist auch der Austausch von Mitarbeitern mit den Asylbehörden einzelner Vertragsstaaten. Ziel des Einsatzes dieses „Liaisonpersonals“ ist es, die Organisationsabläufe der nationalen Asylverfahren gegenseitig kennenzulernen, die Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung zu nutzen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und die Zusammenarbeit zu erleichtern.
Weblinks
- Seite zum Dubliner Übereinkommens mit Links zu Übersetzungen in verschiedenen Formaten
- Text des Dubliner Übereinkommens (HTML, deutsch)
- Tobias Klarmann: Politische Theorie: Asylrecht: Staat sucht Asylbewerber. In: Katapult. Magazin für Kartografik und Sozialwissenschaft, 7. April 2015.
- FAZ.net 5. August 2016: Wer registriert, verliert. Das Dubliner Abkommen zur Verteilung Asylsuchender wird weitgehend wieder angewendet. Für Deutschland bedeutet das ein weiteres Plus an Flüchtlingen.
Einzelnachweise
- ↑ Chronologie des deutschen Asylrechts: Die Geschichte einer Einschränkung. Tagesschau, 25. Februar 2016, abgerufen am 25. Februar 2016.