Ehrenmedaille der Landeshauptstadt Dresden

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Die Ehrenmedaille der Landeshauptstadt Dresden ist die nach der Ehrenbürgerwürde höchste Auszeichnung der Landeshauptstadt Dresden.

Der Dresdner Stadtrat beschloss im Jahr 1999 die Stiftung der Ehrenmedaille der Landeshauptstadt Dresden. Sie kann jährlich am 31. März, dem Tag der ersten urkundlichen Erwähnung Dresdens im Jahr 1206, verliehen werden. Es wurde festgelegt, dass nicht mehr als 25 lebende Personen Träger der Ehrenmedaille sein dürfen.

Sie dient laut Satzung der Ehrung von Personen, die sich „um das gesellschaftliche, politische, kulturelle, religiöse, soziale oder wirtschaftliche Leben in der Stadt Dresden in besonderer Weise verdient gemacht oder durch ihr Wirken das Ansehen der Stadt Dresden gemehrt haben“. Der Stadtrat entscheidet in einer nicht-öffentlichen Sitzung über die Vergabe.

Träger der Ehrenmedaille

Einzelnachweise

  1. Erste Dresdner Ehrenmedaille für „Mister Jazz“. In: dresden.de. Landeshauptstadt Dresden, 30. März 2004, abgerufen am 15. August 2015 (Pressemitteilung).
  2. a b Dresdner Ehrenmedaille. In: dresden.de. Landeshauptstadt Dresden, 3. Juni 2005, abgerufen am 15. August 2015 (Pressemitteilung).
  3. Lebenslauf Alan Russel. (PDF; 6 kB) In: dresden.de. Landeshauptstadt Dresden, abgerufen am 15. August 2015.
  4. Rede von Oberbürgermeister Ingolf Roßberg zur Verleihung des Dresdner Ehrenbürgerrechts und der Ehrenmedaille 2006. (PDF; 23 kB) In: dresden.de. Landeshauptstadt Dresden, abgerufen am 15. August 2015.
  5. a b Landeshauptstadt Dresden verleiht Ehrenmedaillen. In: dresden.de. Landeshauptstadt Dresden, 23. April 2010, abgerufen am 15. August 2015 (Pressemitteilung).