Eigenbedarf
Eigenbedarf bezeichnet:
- den Energiebedarf eines Kraftwerks, siehe Eigenbedarf (Kraftwerk)
- für den Nahrungsmitteleigenbedarf, siehe Selbstversorgung
- im Mietrecht einen verbreiteten Kündigungsgrund, siehe Eigenbedarf (Mietrecht)
- im Unterhaltsrecht den notwendigen Selbstbehalt, siehe Unterhalt
- Drogen zum eigenen Verbrauch, siehe Menge (Betäubungsmittelrecht)
Siehe auch:
Wiktionary: Eigenbedarf – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen