Eingangsformel

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Als Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden oder wurden benutzt:

Urteile Schweizer Gerichte tragen in der Regel keine Eingangsformel.

Zur Begrüßung zu Beginn eines Briefs (z. B. „Sehr geehrte …“) siehe Gruß#Schriftlich.

Quellen

  1. § 25 Abs. 4 BVerfGG sowie die Urteile (grundsätzlich nicht aber die Beschlüsse) aller Fachgerichte (§ 311 Abs. 1 ZPO; § 268 Abs. 1 StPO; § 117 Abs. 1 Satz1 VwGO; § 105 Abs. 1 Satz 1 FGO; § 132 Abs. 1 Satz 1 SGG)
  2. Art. 72 Abs. 1 LVerf NRW
  3. Oestmann, Wege zur Rechtsgeschichte: Gerichtsbarkeit und Verfahren, Köln u.a. 2015, S. 262.
  4. Art. 25 Abs. 1 BayVfGHG
  5. Art. 82 Abs. 2 B-VG
  6. Art 95 Landesverfassung.