Eingriff
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Der Begriff Eingriff kann bedeuten:
- Planungsrecht/Baurecht/Naturschutz: Ein Eingriff (Veränderung) in Natur und Landschaft mit möglichen negativen Folgen, siehe Eingriffsregelung in Deutschland
- Verfassungsrecht: Rechtfertigungsbedürftige Auswirkungen auf das Schutzgut eines Grundrechts. Siehe: Eingriff (Grundrechte)
- Medizin: Ein Eingriff in den Körper des Menschen durch eine Operation (Medizin) oder eine endoskopische Untersuchung, auch eine Blutentnahme wird gegenwärtig als medizinischer Eingriff verstanden
- Textilkunde: Geschneiderte Knopf- oder Reißverschlussleiste in Unterwäsche
| Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |

