Einzelorgan

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Einzelorgane (monokratische Organe) sind Organe, denen bloß eine Person als Organwalter zugeordnet ist. Der Organwalter nimmt alleine die Aufgaben und Zuständigkeiten des Organs wahr.

So ist etwa ein Staatspräsident ein Organ des Staates und zugleich der einzige Organwalter des Organs.

Gegenteil von: Kollegialorgan