Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. September 2016 um 15:18 Uhr durch Bibonius(Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.
Die Artikel Elternverband und Elternverein überschneiden sich thematisch. Informationen, die du hier suchst, können sich also auch im anderen Artikel befinden. Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen, die Artikel zusammenzuführen oder besser voneinander abzugrenzen (→ Anleitung).
Als Elternverein wird in Deutschland der organisierte oder informelle Zusammenschluss von Eltern bezeichnet. Im Unterschied zur Elternvertretung sind Elternvereine aus eigenem Antrieb oder aus Beiräten oder ähnlichen Gremien entstanden. Diese Elternvereine können kurze Initiativen sein, aber auch als eingetragene Vereine über längere Zeit Unterstützer einer Schule oder Träger einer pädagogischen Einrichtung, wie zum Beispiel eines Kindergartens, sein.