Europäische Kommission für Menschenrechte

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Die Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR) sollte die Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte durch ihre Unterzeichner gewährleisten. Sie wurde 1953 in Straßburg errichtet und hatte dort ihren Sitz. 1998 wurden ihre Aufgabe durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte übernommen.

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