Finanzaktiva
Finanzaktiva ist ein Begriff aus der Bankbilanzierung nach deutschem Recht (Handelsgesetzbuch (HGB), Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV)). Es bezeichnet die Anwartschaft auf zukünftige Zahlungen. Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Finanzaktiva ist Kernbereich des Bankgeschäfts.
Finanzaktiva werden nach folgenden Merkmalen unterschieden:
- Refinanzierbarkeit bei Zentralnotenbanken
- Börsenfähigkeit
- Rechtsstellung des Finanztitelinhabers
Anhand der Rechtsstellung des Finanztitelinhabers lässt sich zwischen Eigentumsrechten und Forderungsrechten unterscheiden.
Bilanzierung von Forderungstiteln
Es werden drei Gruppen unterschieden:
- Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel (Voraussetzungen) [A2]
- Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere: Forderungstitel mit Wertpapiercharakter [A5]:
- börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen
- börsenfähige Orderschuldverschreibungen
- Inhaberpapiere (Geldmarktpapiere)
Es wird entsprechend der Laufzeit zwischen
- Geldmarktpapieren (bis zu einem Jahr): Certificate of Deposit (CD), Euronotes (Anleihen zur Absicherung der Mittelbeschaffung des Schuldners durch Banken) und
- Kapitalmarktpapieren: Anleihen und Schuldverschreibungen
getrennt.
- Sonstige Forderungstitel gegenüber Kreditinstituten und Kunden: Hier wird eine Negativdefinition von Forderungen vorgenommen.
- an Kreditinstitute: Forderungen gegen Kreditinstitute (§ 1 Kreditwesengesetz (KWG)) und aus Bankgeschäften (materiell unbedeutend), beinhaltet täglich fällige Forderungen, womit Auskunft über die Liquiditätslage gegeben wird.
- an Kunden: Aufgrund von Bonitätsunterschieden werden Kredite, die mit Grundpfandrechten besichert sind, sowie Kommunalkredite ausgegliedert.
Bilanzierung von Anteilstiteln
Anteilstitel sind alle Finanzaktiva, die Eigentums- oder eigentumsähnliche Rechte besitzen.
- Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere [A6]: Aktien, sofern sie nicht unter A7/A8 fallen, aktienähnliche Titel, Investmentanteile, börsenfähige Genussscheine, Bezugsrechte
- Beteiligungen [A7]: Anteile an anderen Unternehmen, die dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung dienen.
- Anteile an verbundenen Unternehmen [A8]: Mutter- und Tochterunternehmen werden vollkonsolidiert.