Finanzausgleich (Frankreich)

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Der Finanzausgleich in Frankreich ist ein Ausgleich zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften. Seit 2003 ist der Finanzausgleich im Artikel 72-2 der Verfassung der Fünften Französischen Republik festgelegt.

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten des Finanzausgleichs in Frankreich:

Im Jahr 2011 stellte der Finanzausgleich 28 % (52,5 Mrd €) der Mittel der Gebietskörperschaften dar, während 60 % ihrer Einkünfte aus eigenen Mitteln (Lokale Steuern und andere Abgaben) kamen.[1].

Einzelnachweise

  1. Bericht der „Observatoire des finances locales“ für 2012 (PDF; 5,3 MB)