Folkbokföring
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Unter folkbokföring („Volksbuchführung“) versteht man in Schweden die Registrierung der Einwohner.
Die Volksbuchführung in Schweden geht bis weit in die Geschichte zurück. Anfangs waren es die Kirchengemeinden (församlingar), die sich dieser Aufgabe annahmen. Die ältesten erhaltenen Kirchenbücher stammen aus dem frühen 17. Jahrhundert. Bis auf einige Ausnahmen existieren für ganz Schweden komplette Kirchenarchive seit dem 18. Jahrhundert. Die wichtigsten Listen in der Kirchenbuchführung waren die Geburts-, Eheschließungs- und Sterbebücher, sowie die sogenannten husförhörslängder (ab etwa 1895-1900 församlingsböcker). Letztere führten alle Mitglieder einer Kirchengemeinde, also in der Vergangenheit praktisch alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde, familienweise mit Personendaten sowie der Benotung der individuellen Lesefähigkeiten und der Katechismuskenntnisse auf.
Die Schwedische Kirche, Staatskirche bis 1999, war bis zum 30. Juni 1991 für die bis dahin „Kirchenbuchführung“ genannte Volksbuchführung aller Einwohner Schwedens verantwortlich – unabhängig von deren Kirchenzugehörigkeit.
Am 1. Juli 1991 wurde die Kirchenbuchführung mit der Steuerregistrierung (mantalsskrivningen) zu einer einzigen Volksbuchführung zusammengelegt. Sie wird heute vom Skatteverket, der schwedischen Steuerbehörde geführt.
[Bearbeiten] Vorgang
Bei einer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer von einem Jahr werden folgende Daten registriert:
- Name (Nachname, Vorname, eventuell weitere Vornamen, Geburtsname)
- Postadresse und
- Wohnsitz (in Schweden)
- församling und/oder kommun, in der man registriert ist
- Ehepartner bzw. Lebenspartner, Kinder, Eltern, Vormundschaft und Adoption
- Geburtsort oder bis 1947 die församling, in der die Mutter bei der Geburt registriert war
- Staatsangehörigkeit
- Zivilstand
- Datum der Einreise nach Schweden
- Aufenthaltsdauer
Die betreffende Person wird dann in län, kommun und församling eingeteilt und bekommt eine personnummer zugeteilt.
[Bearbeiten] Änderungen bei
- Aufnahme ins Wahlregister (röstlängd)
- Begrabungsort
- Herausnahme aus der Volksbuchführung durch
- Tod oder Todeserklärung
- Auswanderung aus Schweden
- Unauffindbarkeit
[Bearbeiten] Personennummer
Der Schlüssel ist die sogenannte „Personennummer“ (personnummer). Die zehnstellige Ziffer setzt sich aus dem Geburtsdatum, einer dreistelligen laufenden Nummer, bei der die dritte Ziffer das Geschlecht bezeichnet, sowie einer Prüfsummenziffer, zusammen. Beispiel: 650215-3412

