Forward-Darlehen

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Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um ein Annuitätendarlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – bis zu sechzig Monate nach Vertragsabschluss – ausgezahlt wird. Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet. Während der Forward-Periode fallen für das Darlehen keine Kredit- oder Bereitstellungszinsen an.

Ein Forward-Darlehen wird vom Darlehensnehmer abgeschlossen, wenn er sich bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages einen bestimmten Zinssatz für die Zukunft sichern will. Die häufigste Anwendung finden Forward-Darlehen bei Anschlussfinanzierungen.

Die Zinssicherheit des Forward-Darlehens „erkauft“ sich der Darlehensnehmer mit einem Zinsaufschlag. Entsprechend einer Untersuchung der Stiftung Warentest beträgt dieser Zinsaufschlag für ein Forward-Darlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung bei einer Forward-Periode von drei Jahren durchschnittlich 0,58 Prozentpunkte (Stand 2015) gegenüber einem Darlehen mit sofortiger Auszahlung.[1] Die Höhe des jeweiligen Zinsaufschlages ist abhängig von der Dauer der Forward-Periode und der jeweils aktuellen Zinsstruktur.

Entwickelt wurde das Forward-Darlehen im Jahr 1996 von der Dr. Klein & Co. AG für die Finanzierung von kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen.[2] Für Verbraucher gab es im Jahr 1998 erste Angebote.[3] Heute ist es ein häufig genutztes Finanzierungsinstrument in der Immobilienfinanzierung.

Vereinzelt wird zwischen einem echten und einem unechten Forward-Darlehen unterschieden. Bei einem echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindungsfrist erst mit dem Tag der Auszahlung des Darlehens, während bei einem unechten Forward-Darlehen die Zinsbindungsfrist sofort beginnt.

Risiken eines Forward-Darlehens

Mit einem Forward-Darlehen sichert sich der Darlehensnehmer gegen einen Zinsaufschlag das aktuelle Zinsniveau bis zum Ende der Forward-Periode. Dies geschieht gewöhnlich in Erwartung steigender Kreditzinsen. Sollten sich das Zinsniveau nicht wie beim Vertragsschluss vom Darlehensnehmer erwartet erhöhen, sondern sinken, muss der Darlehensnehmer trotzdem das Forward-Darlehen abnehmen. Eine Anschlussfinanzierung zu den dann niedrigeren Marktzinsen ist nicht mehr möglich.

Nimmt der Darlehensnehmer das Forward-Darlehen aufgrund dessen nicht auf, verlangt die Bank einen Schadensersatz: die Nichtabnahmeentschädigung.

Einzelnachweise

  1. Anschlusskredite im Test der Stiftung Warentest In: Finanztest 05/2015, S. 38-43 und test.de vom 14. April 2015.
  2. FinanzenEuro, Ausg. 01/07
  3. Capital, Ausgabe 37/1998, Seite 125