Zinsbindungsfrist
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Die Zinsbindungsfrist ist der Zeitraum, für den der im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz festgeschrieben ist (Festzinsdarlehen). Der Begriff wird üblicherweise nur im Zusammenhang mit dinglich gesicherten Darlehen verwendet, deren Gesamtlaufzeit die Dauer der Zinsbindungsfrist übersteigt.
Die Zinsbindungsfristen können von unterschiedlicher Dauer sein. Üblich sind Fristen von fünf, zehn, 15 oder 20 Jahren. Je länger die Zinsbindung eines Hypothekendarlehens ist, desto höher ist in der Regel der vereinbarte Zinssatz. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist muss über eine Anschlussfinanzierung verhandelt werden.
Während der Zinsbindungsfrist ist gemäß § 489 BGB eine Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei einer über einen Zeitraum von zehn Jahren hinausgehenden Zinsbindungsfrist kann eine Kündigung bereits nach zehn Jahren mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist nach §489, Abs. 1, Nr. 3 BGB erfolgen. Bei Verbraucherdarlehensverträgen ist eine Kündigung nach §489, Abs. 1, Nr. 2 BGB, sofern das Darlehen nicht durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Erhalt des Darlehens bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist eine Kündigung trotz Zinsbindung möglich.

