Freigabe

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Freigabe steht für

  • Rechtswesen
    • im Rechtswesen allgemein die Einräumung von Rechten auf etwas, siehe Autorisierung
    • im Sicherheitskontext allgemein die an eine Person erteilte Zugriffsberechtigung, siehe Zugriffskontrolle
    • im Zensurwesen die Bestätigung über das Einhalten der Regelungen, siehe Zensur (Informationskontrolle)
    • im Strahlenschutz die Entlassung bestimmter Objekte aus dem sachlichen Geltungsbereich des Strahlenschutzrechts; siehe Freigabe (Strahlenschutz)
    • in der Luftfahrt die Genehmigung eines bestimmten Flugplanes oder eines bestimmten Flugmanövers (Startfreigabe, Landefreigabe, Überflugerlaubnis); siehe Flugverkehrskontrolle
  • Technik
    • in der Technik die Beseitigung mechanischer oder elektrischer Hemmnisse bezüglich des Gebrauchs von Geräten oder Einrichtungen (Entriegelungssysteme).
    • in der Informations- und Netzwerktechnik eine Sicherheitstechnik für benutzerspezifischen Zugriff in einem Netzwerk oder Computersystem, siehe Zugriffsrecht
    • in Windowsbetriebssystemen speziell die Verwaltung von Ressourcen durch Datei- und Druckdienste
    • in der Softwareentwicklung die Freigabe einer neuen Version für den allgemeinen Gebrauch; siehe Release Management
    • in der Programmierung die Freigabe von dynamischem Speicher durch eine Deallokation


Siehe auch:

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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