Gebietskörperschaft

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Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft, deren Zuständigkeit und Mitgliedschaft territorial bestimmt sind.[1] Ihre Gebietshoheit ist jeweils auf einen räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes beschränkt. Sie grenzt sich dadurch von solchen Körperschaften ab, deren Mitgliedschaft durch persönliche Eigenschaften bestimmt werden.[2]

Im engeren Sinn sind Gebietskörperschaften die Gemeinden, Kommunale Verbände, Landkreise und Bezirke; im weiteren Sinn fallen auch die deutschen Bundesländer oder Schweizer Kantone darunter.[2]

Stellung, Funktion und Aufgaben der Gebietskörperschaft im jeweiligen politischen System bestimmen den Grad der Zentralisierung des jeweiligen Systems. So wirken in Deutschland Bund, Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden im Rahmen der vertikalen Gewaltenteilung zusammen, während in Frankreich Staat, Region, Departement und Gemeinde das Gerüst des Zentralstaats darstellen.[1]

Rechtsordnungen

Die konkrete Situation in unterschiedlichen Rechtssystemen wird in entsprechenden Einzelartikeln dargestellt:

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Gebietskörperschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b Ulrike Rausch: Gebietskörperschaft. In: Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schultze (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. C. H. Beck, 2010, ISBN 978-3-406-59233-1, S. 292.
  2. a b Manfred G. Schmidt: Wörterbuch zur Politik. Alfred Kröner Verlag, 2010, ISBN 978-3-520-40403-9, S. 281.