Gebietshoheit
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Die Gebietshoheit ist die tatsächliche Wahrnehmung der Staatsgewalt durch eine Gebietskörperschaft, die mit der territorialen Souveränität (siehe Staatsgebiet) nicht deckungsgleich sein muss.
Die Gebietshoheit ist die tatsächliche Wahrnehmung der Staatsgewalt durch eine Gebietskörperschaft, die mit der territorialen Souveränität (siehe Staatsgebiet) nicht deckungsgleich sein muss.