Gnadengehalt

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Gnadengehalt (lateinisch Portĭo gratiālis) war ein Gehalt, das ohne Gegenleistung gezahlt wurde. Krünitz Oekonomische Enzyklopädie von 1878 schreibt dazu, es sei „ein Gehalt, welchen ein Höherer einem Geringern aus Gnade, das ist aus unverdienter Neigung ertheilet, besonders so fern es verdienten aber zum fernern Dienste, Alters oder Schwachheit halber untüchtigen Personen, bewilliget wird.“[1]

Vergabe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es wurde meist Offizieren regelmäßig gezahlt, obwohl sie nicht mehr im Dienste des Militärs standen.[2] Auch an die Angehörigen von verstorbenen Staatsdienern und Militärangehörigen wurde es gezahlt, meist jedoch ohne einen rechtlichen Anspruch. Gnadengehalt ist ein historischer Vorläufer der Pension.[3]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gnadengehalt. In: Krünitz Enzyklopädie.
  2. Gnadengehalt. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 7: Gascognisches Meer–Hannok. Altenburg 1859, S. 428 (Digitalisat. zeno.org).
  3. Pension. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 12, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 831–832.