Gnadenstoß
Der Begriff Gnadenschuss oder Gnadenstoß (frz.: ) bezeichnet die Tötung eines Lebewesens, um dessen Leid zu verkürzen. Je nach Sichtweise kann die Betonung der Gnade des Vorgangs einen Euphemismus darstellen.
Beim Menschen
Im Altertum wurde als Akt der Gnade einem tödlich verwundeten Kämpfer der Gnadenstoß von einem Gegner mittels eines Dolches („Gnadenbringer“) versetzt, um ihm unnötiges Leiden zu ersparen. Auch bei der Hinrichtungsart des Räderns wurde manchem Verurteilten ein früher Gnadenstoß gewährt, bei dem dieser schon kurz nach Beginn der Prozedur exekutiert wurde, indem der Henker mit dem Richtrad auf Hals oder Herz zielte.
Bei der Hinrichtung eines Menschen bezeichnet der Gnadenschuss einen tödlichen Schuss (z. B. Kopfschuss), der aus sehr kurzer Entfernung abgegeben wird, um Personen zu töten, die bei einer Erschießung nicht durch die erste Salve getötet wurden. Der Begriff wird auch verwendet, wenn Soldaten im Kriegsfall schwerverletzte Kameraden oder feindliche Soldaten mit oder ohne Zustimmung des Verletzten töten, um diesen weiteres Leid zu ersparen.
In einem abwertenden Sinne spricht man bei Exekutionen von Menschen auch vom Fangschuss, welcher ursprünglich nur den Schuss bezeichnet, mit dem ein Jäger bereits verletztes Wild endgültig tötet.
Beim Tier
Der Ausdruck „Gnadenschuss“ ist im Zusammenhang mit dem Töten eines schwer verletzten, kranken Tieres (meist eines Pferdes) mit einer Schusswaffe bekannt. Häufig werden Tiere auch vom Tierarzt eingeschläfert.
Siehe auch
- Ossip Schubins Erzählung Der Gnadenschuß (1905)
- Marguerite Yourcenars Novelle Der Fangschuss (1939)
- Volker Schlöndorffs Verfilmung der Yourcenar-Novelle Der Fangschuß (1976)
- Sydney Pollacks Filmdrama Nur Pferden gibt man den Gnadenschuß (1969)