Gnadenstoß

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Februar 2016 um 03:14 Uhr durch = (Diskussion | Beiträge) (linkfix). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Gnadenschuss oder Gnadenstoß (frz.: Coup de grâce/?) bezeichnet die Tötung eines Lebewesens, um dessen Leid zu verkürzen. Je nach Sichtweise kann die Betonung der Gnade des Vorgangs einen Euphemismus darstellen.

Beim Menschen

Im Altertum wurde als Akt der Gnade einem tödlich verwundeten Kämpfer der Gnadenstoß von einem Gegner mittels eines Dolches („Gnadenbringer“) versetzt, um ihm unnötiges Leiden zu ersparen. Auch bei der Hinrichtungsart des Räderns wurde manchem Verurteilten ein früher Gnadenstoß gewährt, bei dem dieser schon kurz nach Beginn der Prozedur exekutiert wurde, indem der Henker mit dem Richtrad auf Hals oder Herz zielte.

Bei der Hinrichtung eines Menschen bezeichnet der Gnadenschuss einen tödlichen Schuss (z. B. Kopfschuss), der aus sehr kurzer Entfernung abgegeben wird, um Personen zu töten, die bei einer Erschießung nicht durch die erste Salve getötet wurden. Der Begriff wird auch verwendet, wenn Soldaten im Kriegsfall schwerverletzte Kameraden oder feindliche Soldaten mit oder ohne Zustimmung des Verletzten töten, um diesen weiteres Leid zu ersparen.

In einem abwertenden Sinne spricht man bei Exekutionen von Menschen auch vom Fangschuss, welcher ursprünglich nur den Schuss bezeichnet, mit dem ein Jäger bereits verletztes Wild endgültig tötet.

Beim Tier

Der Ausdruck „Gnadenschuss“ ist im Zusammenhang mit dem Töten eines schwer verletzten, kranken Tieres (meist eines Pferdes) mit einer Schusswaffe bekannt. Häufig werden Tiere auch vom Tierarzt eingeschläfert.

Siehe auch