Gnadensplitting

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Das Gnadensplitting – nicht zu verwechseln mit dem Witwensplitting – ist in Deutschland ein besonderer Einkommensteuertarif im Rahmen der Einzelveranlagung. Geschiedene Ehegatten werden im Scheidungsjahr nach der Splittingtabelle veranlagt, wenn gemäß § 32a Abs. 6 Nr. 2 EStG folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Ehegatten erfüllten im Scheidungsjahr zumindest zeitweise die Voraussetzungen zur Ehegattenveranlagung,
  • der bisherige Ehegatte hat im Scheidungsjahr wieder geheiratet und
  • Der bisherige Ehegatte und sein neuer Ehegatte erfüllen im Scheidungsjahr zumindest zeitweise die Voraussetzungen zur Ehegattenveranlagung.